Die Bastille wurde gestürmt, weil sie als Symbol einer gesetzlosen Macht angesehen wurde. Die liberalen Bewegungen des neunzehnten Jahrhunderts strebten den Rechts- und Verfassungsstaat an. Auch die Mächtigen sollten sich an die Gesetze halten, um Willkür zu verhindern. Freie Menschen in einem freien Land glaubten nicht an die Benevolenz der Regierenden und Beamten. Da auch Ihnen nichts Menschliches fremd ist, bedurfte es der Herrschaft des Rechts. Im Wissen, dass auch die Organe des Staates nicht per se Gutes tun, wurden auch ihre Taten der richterlichen Nachprüfung unterworfen. Dazu gehört auch, dass der Staat verpflichtet wurde, seinen Bürgern jenen Schaden zu ersetzen, die seine Organe in Vollziehung der Gesetze zu verantworten haben. Gesetze sind nicht nur einzuhalten. Verstöße berechtigen die Betroffenen zu Schadenersatz. Diese spezielle Art des Schadenersatzes nennt man Amtshaftung. Dem österreichischen Gesetzgeber war diese Haftung so wichtig, dass er sie in Artikel 23 B-VG in den Verfassungsrang hob. „Wem immer“ durch ein Staatsorgan ein Schaden zugefügt werde, hat demnach einen Ersatzanspruch. (mehr…)