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	<title>ICH BIN SO FREI. Freiheit - Verantwortung - Eigentum - Politically Incorrect</title>
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		<title>ICH BIN SO FREI. Freiheit - Verantwortung - Eigentum - Politically Incorrect</title>
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		<title>Eine Stimme der Freiheit weniger</title>
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		<pubDate>Thu, 01 Oct 2009 11:32:08 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Patrick Minar</dc:creator>
				<category><![CDATA[österreichische Innenpolitik]]></category>

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		<description><![CDATA[Die medial verlautbarte Absetzung des bisherigen Chefredakteurs der Wiener Zeitung, Andreas Unterberger, muss jeden liberal denkenden Menschen in Österreich nachdenklich stimmen.  Die heimische Journaille verliert mit ihm immerhin einen der wenigen Kämpfer für mehr individuelle Freiheit, für Marktwirtschaft und gegen Sozialismen aller Art.
Um gleich eines vorweg zu nehmen: Ja natürlich ist Unterberger ein konservativer Mensch, [...]<img alt="" border="0" src="http://stats.wordpress.com/b.gif?host=freiheitsweblog.wordpress.com&blog=3165905&post=291&subd=freiheitsweblog&ref=&feed=1" />]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div class='snap_preview'><br /><p>Die medial verlautbarte Absetzung des bisherigen Chefredakteurs der Wiener Zeitung, Andreas Unterberger, muss jeden liberal denkenden Menschen in Österreich nachdenklich stimmen.  Die heimische Journaille verliert mit ihm immerhin einen der wenigen Kämpfer für mehr individuelle Freiheit, für Marktwirtschaft und gegen Sozialismen aller Art.<span id="more-291"></span></p>
<p>Um gleich eines vorweg zu nehmen: Ja natürlich ist Unterberger ein konservativer Mensch, noch dazu ein katholischer. Grund genug für viele, um ihn abzulehnen. Alle jene, die damit ein Problem haben, sollten jedoch nicht übersehen, dass seine aus diesem Wertesystem abgeleiteten politischen Standpunkte nahezu durchgängig lupenrein klassisch liberal sind. Unterberger´sche Sicht auf Staatsaufgaben, Politikverständnis, Individualismusbegriff oder Freiheitsdefinition halten jeder liberaler Kritik stand. Woher sich diese Meinungen ableiten, sollte egal sein. Das Ergebnis zählt.</p>
<p>Es ist ein Treppenwitz heimischer Publizistik, dass unter Unterberger gerade das offizielle Organ der Republik zu einer Bühne für liberale Positionen wurde. Zum einen durch das tägliche „nicht ganz unpolitische Tagebuch“ Unterbergers, zum anderen durch Gastkommentare erhielten die sonst von österreichischen Medien weitgehend ignorierten liberalen Positionen ein Sprachrohr. Es spricht für Unterbergers Korrektheit und gegen seine Kritiker, die das nie wahrhaben wollten, dass er im Rahmen der Gastkommentare alle Positionen zu Wort kommen ließ – ein Blick ins Archiv macht das deutlich. Auch in seinen eigenen Kolumnen hielt er Kurs: Trotz der ihm – sicher nicht ganz abwegig – nachgesagten Nähe zur ÖVP, scheute er sich nie, die Volkspartei zu kritisieren, wenn sie wieder mal der Meinung war, die besser Linkspartei sein zu müssen.</p>
<p>Die Art wie man sich nun eines unliebsamen Publizisten entledigt, wirft natürlich auch ein Licht auf die Protagonisten. Unterberger erfuhr von seiner Absetzung aus den Medien. Wichtig ist zu wissen, dass das alleinige Recht zur Besetzung des Chefredakteurs für die Wiener Zeitung beim Bundeskanzler liegt und der Bestellung Unterbergers eine Ausschreibung vorausging. Damit ist klar: Bundeskanzler Faymann hat einen unangenehmen Chefredakteur handstreichartig ins mediale Ausgedinge geschickt. Nicht gerade die feine Art, auch wenn es nachvollziehbar ist, dass die morgendliche Lektüre der Wiener Zeitung nicht immer für einen erfreulichen Arbeitsbeginn für den Kanzler gesorgt haben wird.</p>
<p>Es bleiben neben den inhaltlichen Spuren Unterbergers auch die großen Verdienste für die Wiener Zeitung übrig. Auch wenn die reine Existenz einer Tageszeitung im öffentlichen Eigentum aus liberaler Sicht problematisch ist, muss man feststellen, dass es Unterberger gelungen ist aus einem eher langweiligen Verlautbarungsorgan eine vollwertige Tageszeitung zu machen, die das Spektrum der österreichischen Qualitätszeitungen bereichert hat – trotz berechtigter Kritik der Konkurrenz, wegen Marktverzerrung auf Grund der Pflichtanzeigen.</p>
<p>Es bleibt zu hoffen, dass Unterberger der heimischen Öffentlichkeit erhalten bleibt. Außer Franz Schellhorn und Christian Ortner gibt es nicht viele liberale Stimmen, die sich nicht einem linken, interventionistischen und marktfeindlichen Mainstream unterordnen.</p>
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		<title>Vom Totalitarismus zur Freiheit – und wieder zurück?</title>
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		<pubDate>Thu, 24 Sep 2009 15:14:04 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Patrick Minar</dc:creator>
				<category><![CDATA[Europa]]></category>
		<category><![CDATA[linke Irrungen]]></category>
		<category><![CDATA[österreichische Innenpolitik]]></category>

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		<description><![CDATA[(Von Gastautor Rainhard Kloucek, Generalsekretär der Paneuropabewegung)
Das „Paneuropäische Picknick“ war zweifelsohne ein historisches Ereignis. Es war aber gleichzeitig ein Übergang vom Totalitarismus zur Freiheit. Die inhaltliche Dimension des Picknicks darf nicht vergessen werden. 
&#8222;Die Generation des Jahres 2000 könnte es erleben, daß die letzten wirklichen Kommunisten in demokratischen Ländern unbehindert existieren, während sie in den [...]<img alt="" border="0" src="http://stats.wordpress.com/b.gif?host=freiheitsweblog.wordpress.com&blog=3165905&post=289&subd=freiheitsweblog&ref=&feed=1" />]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div class='snap_preview'><br /><p>(Von Gastautor Rainhard Kloucek, Generalsekretär der Paneuropabewegung)</p>
<p>Das „Paneuropäische Picknick“ war zweifelsohne ein historisches Ereignis. Es war aber gleichzeitig ein Übergang vom Totalitarismus zur Freiheit. Die inhaltliche Dimension des Picknicks darf nicht vergessen werden. <span id="more-289"></span></p>
<p>&#8222;Die Generation des Jahres 2000 könnte es erleben, daß die letzten wirklichen Kommunisten in demokratischen Ländern unbehindert existieren, während sie in den Volksdemokratien längst eingesperrt oder anderweitig neutralisiert worden sind.“ Im Jahre 1968 publizierte der nunmehrige Ehrenpräsident der Paneuropa-Union Dr. Otto von Habsburg diese Worte in seinem Buch „Politik für das Jahr 2000“. So wie der damals noch lebende Gründungspräsident der Paneuropa-Union Richard Coudenhove-Kalergi, war er überzeugt, daß der Eiserne Vorhang, die Jalta Grenze, die Europa nach dem Zweiten Weltkrieg in zwei Teile geteilt hatte, auf Dauer nicht haltbar sein werde.</p>
<p>Wenn wir nun 20 Jahre „Paneuropäisches Picknick“ und damit 20 Jahre Ende der Teilung Europas „feiern“, dann werden – sieht man von einigen privaten Symposien und Akademien ab – in den offiziellen Feiern und Diskussionen, die Ereignisse von damals einzig und allein aus der historischen Perspektive betrachtet. Das „Paneuropäische Picknick“ vom 19. August 1989, bei dem es zur ersten Massenflucht aus dem damaligen Ostblock kam (661 Bürger der sogenannten DDR konnten über Ungarn und Österreich in die Freiheit fliehen), hat aber gleichzeitig eine inhaltliche Dimension.</p>
<p>Damals fiel nicht nur der Eiserne Vorhang, es fiel auch ein totalitäres Herrschaftssystem. Es war eine Entscheidung zwischen Freiheit und Totalitarismus. „Wir müssen feststellen, daß eine Koexistenz zwischen Freiheit und Totalitarismus langfristig unmöglich ist. Wir müssen der totalitären Versuchung Widerstand leisten, unter welcher Maske sie auch kommen möge.“ Diese Worte formulierte die Paneuropa-Union bereits in einer Grundsatzerklärung in den siebziger Jahren.</p>
<p>Der Kampf um die Freiheit war eines der zentralen Themen der Paneuropa-Arbeit seit Gründung der Organisation 1922. „Ohne Freiheit wäre Europa ein Körper ohne Seele, eine künstliche und zerbrechliche Konstruktion,“ hielt Richard Coudenhove-Kalergi bereits 1923 in seinem Buch „Paneuropa“ unmißverständlich fest. Mit der Freiheit verbunden ist immer die Verantwortung, die Würde des Menschen, die Pflicht, nach einem gebildeten Gewissen zu handeln.</p>
<p><strong>Der dauernde Kampf um die Freiheit</strong></p>
<p>Mit der Reduzierung des „Paneuropäischen Picknicks“ auf seine geschichtlichen Daten (wie es in den vielen Veranstaltungen passiert, die von Ministerien, Parteien, Parteistiftungen und anderen aus Steuergeld finanzierten Organisationen durchgeführt werden), wird aber die inhaltliche Dimension vollkommen ausgeblendet. Das Ereignis wird historisiert. Dabei ist aus Sicht der Paneuropa-Union gerade die inhaltliche Dimension des Picknicks das Interessante. Erlaubt sie doch eine Reflexion heutiger politischer Maßnahmen und Zustände an einem klaren Bekenntnis zur Freiheit.</p>
<p>Der Eiserne Vorhang war eine Grenze, die nur unter enormen bürokratischen Hindernissen und anderen Schikanen überwunden werden konnte. Wenn wir die heutige Schengen-Grenze hernehmen, dann sind die bürokratischen Hindernisse mindestens genauso hoch. Über die Schikanen, die mit der Erteilung eines Schengen-Visums verbunden sind, machen sich die meisten EU-Bürger keine Gedanken (und schon gar nicht die EU-Politiker).</p>
<p><strong>Früher eingesperrt – heute ausgesperrt</strong></p>
<p>Die Nachweise bis hin zu den Einkommen der Eltern, der Arbeitsbestätigungen der Eltern, etc. etc. sind nur mehr ein quantitativer Unterschied zur einstigen Ostblockbestimmung, daß immer jemand aus der Familie als Geisel zu Hause bleiben mußte. Ja, die Frage, wer denn von der Familie da bleibt, wird auch heute manchen Visa-Werbern gestellt. Mitarbeiter der Konsulate haben die Möglichkeit Visa-Werber zu einem Interview zu laden, und dann zu entscheiden, daß der Bewerber für die Einladung (beispielsweise zu einem Kongreß) nicht qualifiziert sei. Die technischen Geräte, die heute zur Überwachung der Schengen-Grenze eingesetzt werden, würden jeden einstigen Ostblock-Machtaber vor Neid erstarren lassen. Die an den Staat abzuliefernden Daten für ein Schengen-Visum (Bürger außerhalb des Schengen-Raumes mit Visapflicht) oder einen Schengen-Reisepaß (Bürger innerhalb des Schengen-Raumes, also ein Großteil der EU-Staaten), gehen weit über die Datensammlung damaliger Inlandsgeheimdienste hinaus. Wer dem Staat seinen Fingerabdruck abliefern mußte, galt 1989 ganz eindeutig als Verbrecher. Heute müssen bereits zwölfjährige Kinder, soferne sie in der EU leben und einen Reispaß benötigen, dem Staat einen Fingerabdruck für ein EU-weites Zentralregister abliefern. Den Schießbefehl an der Grenze gibt es nicht mehr. Den Unterschied zwischen damals und heute könnte man salopp so formulieren. Damals waren die Menschen von ihren eigenen Regierungen eingesperrt, heute werden sie von den Regierungen der Schengen-Länder ausgesperrt.</p>
<p>Die systematische Überwachung der Telephongespräche der Bürger galt im Jahr 1989 ganz klar als Merkmal eines totalitären Staates. Zur Zeit läuft vor dem Europäischen Gerichtshof ein Verfahren gegen die Republik Österreich, weil die EU-Richtlinie zur Speicherung sämtlicher Telephongespräche noch nicht umgesetzt ist. Im sogenannten Kampf gegen den Terror werden heute Maßnahmen gesetzt, vor denen die BRD im Kampf gegen die Terrororganisation RAF noch zurückgeschreckt ist, das abschreckende Beispiel DDR galt als Mahnung für die westliche Politik. Die härtesten Forderungen nach Ausdehnung der Polizeimaßnahmen in Deutschland kommen heutzutage vom CSU-Minister Wolfgang Schäuble. Die sogenannten Sicherheitsmaßnahmen an den Flughäfen proklamieren den Generalverdacht über die Bürger.</p>
<p><strong>Kinderkrippen damals und heute</strong></p>
<p>Man könnte genauso Beispiele aus der Familienpolitik nehmen. Im real existierenden Sozialismus war die Politik bestrebt, Kinder möglichst früh den Eltern zu entziehen, erstens, um diese dem Produktionsprozeß zur Verfügung stellen zu können und zweitens, um aus den Kindern richtige Sowjetmenschen machen zu könnte. Perfektioniert war das System in der sozialistischen Tschechoslowakei. Forschungsergebnisse des Kinderpsychologen Zdenek Matejcek über die Defekte der in Krippen abgeschobenen Kleinkinder führten noch in realsozialistischer Zeit zu einem Umdenken in der Politik. Michael Gorbatschow rief in seinen Schriften zur Perestroika dazu auf, die Fehler zu beseitigen und die Kinder wieder in den Familien aufwachsen zu lassen. 20 Jahre nach dem Fall des Eisernen Vorhanges sind es in Österreich und Deutschland die Politiker und Politikerinnen von ÖVP und CDU/CSU, die sich ganz massiv für die Betreuung von Kleinstkindern (Babies) in Kinderkrippen einsetzen, um Frauen möglichst rasch nach der Geburt wieder in den Produktions- und Steuerzahlerprozeß einzugliedern.</p>
<p>Schon Ende der fünfziger, Anfang der sechziger Jahre des vorigen Jahrhunderts warnte Ludwig Erhard, einer der Erfinder der sogenannten „sozialen Marktwirtschaft“, vor den Auswüchsen des Wohlfahrtsstaates, den er als „unsozial“ bezeichnete, weil er „die menschliche Verantwortung erschlaffen und die individuelle Leistung absinken läßt“.  Kein Staat könne seinen Bürgern mehr geben als er ihnen vorher abgenommen hat, „das noch abzüglich der Kosten einer zwangsläufig immer mehr zum Selbstzweck ausartenden Sozialbürokratie“. Zur gleichen Zeit bezeichnete Alfred Müller-Armack (damals lag die durchschnittliche Steuerbelastung um mehr als zehn Prozentpunkte unter der heutigen) die damalige Steuerbelastung als „Beschlagnahme ehrlichen Erwerbes“. Mittlerweile wird die zum umverteilenden Wohlfahrtsstaat entartete soziale Marktwirtschaft, vielfach sogar als öko-soziale Marktwirtschaft, vom politischen mainstream als „europäisches Lebensmodell“ bezeichnet, das noch weiter ausgebaut werden müsse.</p>
<p><strong>Bedrohung durch totalitären Bürokratismus</strong></p>
<p>Bereits in einem Nachruf auf Richard Coudenhove-Kalergi (1972) warnte Otto von Habsburg vor einem totalitären Bürokratismus. Im schon zitierten „Politik für das Jahr 2000“ schrieb er: „Die Macht hat eine neue Dimension erhalten, und dies sollte in Hinkunft das Hauptproblem jeder politischen Betrachtung sein, um so mehr, als schon die vorhandenen Mittel leicht mißbraucht werden können. Die Gefahr totalitärer Allmacht ist in unseren Tagen ungleich größer geworden, als sie es noch vor 25 Jahren war. Es liegt in der Logik der Entwicklung, daß die Zukunft immer wirkungsvollere und immer mehr verfeinerte Instrumente der Beherrschung hervorbringen wird. Und mit ihnen wächst die Bedrohung.“</p>
<p>Durchaus gefährdet ist auch die Wissenschaft. Damit ist jetzt nicht der Mißbrauch der Wissenschaft durch die Politbürokratie zur Rechtfertigung einer sogenannten Klimapolitik gemeint, sondern die Ideologie des gender mainstreaming als Ersatz für den Marxismus-Leninismus.</p>
<p><strong>Gender mainstreaming statt Marxismus-Leninismus</strong></p>
<p>„Wissenschaftliche Arbeiten“ im real existierenden Sozialismus wurden nicht angenommen, wenn nicht ein Bezug zum Marxismus-Leninismus als vorherrschender Ideologie vorhanden war. Mittlerweile beginnen Universitäten wissenschaftliche Arbeiten zurückzuweisen, wenn sie nicht gegendert sind.</p>
<p>20 Jahre nach dem Paneuropäischen-Picknick ist es so wichtig wie damals, die inhaltliche Dimension der damaligen Ereignisse zu betonen. Das Paneuropäische-Picknick war ein historisches Ereignis, seine Historisierung aber würde ihm nicht gerecht werden.</p>
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		<title>Die schmutzige Seite des Journalismus</title>
		<link>http://freiheitsweblog.wordpress.com/2009/09/03/die-schmutzige-seite-des-journalismus/</link>
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		<pubDate>Thu, 03 Sep 2009 15:36:56 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Georg Vetter</dc:creator>
				<category><![CDATA[österreichische Innenpolitik]]></category>

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		<description><![CDATA[Weltweit arbeiten gewisse Leute nach dem Motto: Wenn du nicht tust, was ich will, bringe ich dich in Verruf. Je anständiger ein Mensch ist, desto überraschter, betroffener und unroutinierter wird er im Fall der Fälle reagieren.
Perfektioniert haben diese Taktik Enthüllungsjournalisten, die als Quelle des schiefen Lichts dem Begriff der vierten Gewalt eine besondere Bedeutung geben: [...]<img alt="" border="0" src="http://stats.wordpress.com/b.gif?host=freiheitsweblog.wordpress.com&blog=3165905&post=286&subd=freiheitsweblog&ref=&feed=1" />]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div class='snap_preview'><br /><p>Weltweit arbeiten gewisse Leute nach dem Motto: Wenn du nicht tust, was ich will, bringe ich dich in Verruf. Je anständiger ein Mensch ist, desto überraschter, betroffener und unroutinierter wird er im Fall der Fälle reagieren.<br />
Perfektioniert haben diese Taktik Enthüllungsjournalisten, die als Quelle des schiefen Lichts dem Begriff der vierten Gewalt eine besondere Bedeutung geben: Menschen, die nicht spuren, müssen mit negativer Berichterstattung rechnen. <span id="more-286"></span>Wenn sich etwa beamtete Geheimnisträger bei der Recherche eines Journalisten auf das Amtsgeheimnis berufen, kann es schon sein, dass sich einige Zeit später ein kritischer Bericht über sie in einer Zeitung findet.</p>
<p>Besonders beliebt ist in diesem Zusammenhang die Aufdeckung von Stillosigkeiten und anderen menschlichen Schwächen, weil es bekanntlich kein Rechtsmittel gegen derartige Verurteilungen gibt. Die Informationserteilung über die Grenzen des Strafrechts hinweg kann für empfindliche Kleinbürger eine Frage des gesellschaftlichen und beruflichen Überlebens werden. Wer meint, sich die Entwürdigung &#8222;nicht gefallen&#8220; lassen zu können, tappt in die Falle des Qui s’excuse, s’accuse.</p>
<p>Freiwild der Szene sind Politiker. Wolfgang Schüssel kann ein Lied davon singen: Die Aufdeckung einer Pflegegeschichte im Familienbereich, die sich später als frei erfunden herausstellte, trug zu seiner knappen Wahlniederlage im Jahr 2006 bei.</p>
<p>Beliebteste Opfer sind unerfahrene Politiker. Der sich gerade ein paar Monate im Amt befindlichen Justizministerin ein paar Formulierungen aus den Akten der Staatsanwaltschaft um die Ohren zu werfen, muss Insiderkreisen ein geradezu höllisches Vergnügen bereitet haben. Eine Justizministerin, der die Politik zweitrangig erscheint, die dem Gesetz zum Durchbruch verhelfen will, die bessere materielle und personelle Ausstattung des Ressorts fordert und nach wie vor an ihre eigene Unabhängigkeit glaubt, ist dem System verdächtig. Bezeichnet sie dann noch den offensichtlichen Bruch des Amtsgeheimnisses als solchen und kündigt öffentlich Tätersuche an, reagiert der Enthüllungsjournalismus rasch – mit der Veröffentlichung des nächsten Aktes. Motto: Liebe Politiker, wir lassen uns vom Strafgesetzbuch nicht einschüchtern – uns schützt das Redaktionsgeheimnis. Es lebe der Machtkampf zwischen den Gewalten.</p>
<p>In Österreichs Medien ist immer mehr eine Verrohung der Sitten zu beobachten: Anklageschriften werden Tage nach ihrer Fertigstellung publiziert, Vorverurteilungen stehen auf der Tagesordnung, die Zitierung der Unschuldsvermutung ist die Königin der Leerformeln. Wie so oft in der Geschichte stellt sich die ewige rechtsphilosophische Frage: Wer bewacht die Wächter?</p>
<p>Nicht nur die Wirtschaft braucht eine Ethik – auch der Journalismus. Andernfalls wird die Enthüllung des Enthüllungsjournalismus in Zukunft einen ganz anderen Verdacht aufkommen lassen: Der Verdächtige muss irgendetwas ganz richtig gemacht haben!</p>
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		<title>Wie im Kindergarten</title>
		<link>http://freiheitsweblog.wordpress.com/2009/06/29/wie-im-kindergarten/</link>
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		<pubDate>Mon, 29 Jun 2009 18:31:59 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Patrick Minar</dc:creator>
				<category><![CDATA[linke Irrungen]]></category>
		<category><![CDATA[österreichische Innenpolitik]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://freiheitsweblog.wordpress.com/?p=282</guid>
		<description><![CDATA[Endlich ist es soweit! Der Kindergarten ist endlich gratis, das Wundermittel gegen Mütter am Herd und Sprachprobleme. Leider bringen so toll klingende politische Maßnahmen unangenehme Nebenerscheinungen mit sich, doch wen kratzt das schon?
Erstes Problem: Was heißt denn genau „gratis“. Da es ja wohl nicht bedeutet, dass irgendeine Einrichtung für eine Leistung kein Geld mehr verlangt, [...]<img alt="" border="0" src="http://stats.wordpress.com/b.gif?host=freiheitsweblog.wordpress.com&blog=3165905&post=282&subd=freiheitsweblog&ref=&feed=1" />]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div class='snap_preview'><br /><p>Endlich ist es soweit! Der Kindergarten ist endlich gratis, das Wundermittel gegen Mütter am Herd und Sprachprobleme. Leider bringen so toll klingende politische Maßnahmen unangenehme Nebenerscheinungen mit sich, doch wen kratzt das schon?<span id="more-282"></span></p>
<p>Erstes Problem: Was heißt denn genau „gratis“. Da es ja wohl nicht bedeutet, dass irgendeine Einrichtung für eine Leistung kein Geld mehr verlangt, kann es nur bedeuten, dass die Aufwendungen aus dem Steuertopf kommen werden. Auf Grund der gähnenden Leere der Staatskassen bedeutet der „Gratis“-Kindergarten schlicht nur, dass in den jetzt schon übervollen Schulden-Rucksack, den die Kindergartenkinder bereits jetzt mit sich herumtragen müssen, nochmals was hinein gepackt wird. Die Kinder zahlen sich ihren Kindergartenbesuch also selber – zuzüglich anfallender Zinsen selbstverständlich. Auch eine Form des Generationenvertrages.</p>
<p>Die zweite Nebenerscheinung ist, dass es ab sofort vorbei ist mit der Eigenständigkeit der bisher privat geführten Kindergärten. Um in den Förder-„genuss“ zu kommen müssen sich die Kindergärten nämlich einer Reihe sehr komplizierter Regeln und Vorgaben unterwerfen. Gab es bisher sehr individuelle und unbürokratische Möglichkeiten der Gestaltung des Kindergartenalltages, so gibt es jetzt starre und komplizierte Regeln. Natürlich müsste kein privater Kindergarten hier mitmachen – als betroffenes Elternteil finde ich es auch schade, dass sich praktisch alle diesem neuen Regime unterwerfen – doch die Politik geht so vor wie immer: entweder übt sie unmittelbaren Zwang aus, oder sie setzt so massive Anreize, dass ein ausscheren zu kostspielig erscheint.</p>
<p>Das dritte und vielleicht größte Problem ist der Zwang für das letzte Kindergartenjahr. Dieser letzte Schritt wird über kurz oder lang in allen Bundesländern kommen. Die unmittelbare Auswirkung wird relativ gering sein, da sowieso der Großteil der fünfjährigen einen Kindergarten besucht. Es ist jedoch eine grundlegende Frage. Wie weit darf der Zugriff des Staates auf die Kinder gehen? Warum müssen sich selbst organisierende Kindergruppen im völlig privaten Rahmen, oder kinderreiche Familien, die keinen Bedarf haben, ihre Kinder nun ein Jahr abgeben? Nur weil es derzeit eh schon alle tun, ist ein lächerliches Argument. Mit derselben Begründung könnte man auch das morgendliche Aufstehen gesetzlich vorschreiben. Es tun ja sowieso fast alle.</p>
<p>Die Politik hat es wieder geschafft: Eine Scheinlösung wird auf Kosten freier, politikloser Gesellschaftsräume präsentiert. Koste es, was es wolle. Geld ist abgeschafft.</p>
<p>Langfristig ist klar, was passieren wird: Die ehemals privaten,  nunmehr halb-öffentlichen Kindergärten werden sich in ihrem Niveau den öffentlichen anpassen, woraufhin es wieder neue, unabhängige Kindergärten geben wird. Diese werden dann wohl verboten werden, da es offenbar nichts geben darf, was nicht unter öffentlicher Kontrolle steht. Schade drum.</p>
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		<title>Die EU-Grundrechteagentur und der Kampf gegen Diskriminierung. Speerspitze von Gesellschaftstransformation und Islamisierungsbegünstigung</title>
		<link>http://freiheitsweblog.wordpress.com/2009/06/24/die-eu-grundrechteagentur-und-der-kampf-gegen-diskriminierung-speerspitze-von-gesellschaftstransformation-und-islamisierungsbegunstigung/</link>
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		<pubDate>Wed, 24 Jun 2009 08:19:31 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Patrick Minar</dc:creator>
				<category><![CDATA[Europa]]></category>
		<category><![CDATA[linke Irrungen]]></category>

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		<description><![CDATA[(Von Gastautor Mag. Christian Zeitz)
2007 wurde mit Ratsbeschluß der EU die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte FRA (Fundamental Rights Agency) errichtet. Sitz dieser Einrichtung ist Wien. Die FRA ist als unmittelbare Nachfolgeorganisation der Europäischen Beobachtungsstelle für Rassismus und Fremdenfeindlichkeit (EUMC) konzipiert, deren Agenden sie unmittelbar übernahm und um einen pointierten Erweiterungsauftrag ergänzte. Dies betrifft [...]<img alt="" border="0" src="http://stats.wordpress.com/b.gif?host=freiheitsweblog.wordpress.com&blog=3165905&post=280&subd=freiheitsweblog&ref=&feed=1" />]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div class='snap_preview'><br /><p>(Von Gastautor Mag. Christian Zeitz)</p>
<p>2007 wurde mit Ratsbeschluß der EU die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte FRA (Fundamental Rights Agency) errichtet. Sitz dieser Einrichtung ist Wien. Die FRA ist als unmittelbare Nachfolgeorganisation der Europäischen Beobachtungsstelle für Rassismus und Fremdenfeindlichkeit (EUMC) konzipiert, deren Agenden sie unmittelbar übernahm und um einen pointierten Erweiterungsauftrag ergänzte. Dies betrifft sowohl das inhaltliche Betätigungsfeld als auch die Einsatzmethode.<span id="more-280"></span></p>
<p>Einerseits wird der Arbeitsbereich vom Kampf gegen Diskriminierung auf den Grundrechtsbereich universalisiert und betont, daß auch so wichtige Materien wie der Datenschutz zu den Aufgaben der Agentur gehören würden. Dabei ist anhand der Aktivitäten und Enuntiationen klar erkennbar, daß die Grundrechte hier mit einem kulturpolitischen Veränderungsauftrag identifiziert werden, der hinter der Idee der Antidiskriminierungsgesetzgebung steht. Grundrechte werden mit der Bekämpfung von &#8222;Diskriminierung und sozialer Marginalisierung&#8220; nahezu gleichgesetzt oder mindestens auf diese zugespitzt. Diese politische Dominanz des Antidiskriminierungs-Anliegens in der Grundrechte-Arbeit der Union zeigt sich deutlich in den Agentur-Materialien, die der Selbstdarstellung dienen, z.B. in der Präsentationsmappe &#8222;respect unlimited &#8211; Kenne Deine Grundrechte&#8220;. Hier findet sich die übergangslose Abfolge zweier Einleitungssätze: &#8222;Die Europäische Union hat schon einiges für den Schutz der Menschenrechte getan, aber noch viel mehr bleibt zu tun. Diskriminierung gibt es noch immer viel zu oft und betrifft den Alltag vieler Menschen, sei es in der Schule, beim Sport in der Arbeit, im Gesundheitsbereich oder in der Freizeit.&#8220; Hier wird ein Grundrechtsbegriff angesprochen, der weiter unten noch diskutiert werden muß.</p>
<p>Andererseits hat die Agentur den Arbeitsansatz der Vorläuferorganisation vom bloßen &#8222;soft monitoring&#8220; und dem Versuch, die öffentliche Meinung über eine entsprechende Öffentlichkeitsarbeit zu beeinflussen, auf das definierte Ziel ausgeweitet, Vorgaben für das rechtssetzende und exekutive Tun der politischen Institutionen der Nationalstaaten wie der Union auszuarbeiten und durchzusetzen. Die Agentur begreift sich nicht bloß als Stabsstelle, sondern besonders auch als eine Art letztinstanzliche Autorität, die auf die Veränderung des nationalen wie supranationalen Rechtsbestandes einwirkt. Dabei ist die besondere Stellung der Agentur zu beachten. Sie besitzt keine wie immer geartete Oberbehörde, der gegenüber sie weisungsgebunden oder rechenschaftspflichtig wäre. Aufgrund ihres Entstehungsaktes, einem einstimmigen Ratsbeschluß, agiert sie im Selbstverständnis, eine jedem politischen Zweifel entzogene Materie zu bearbeiten, also geradezu die Durchsetzung der Staatsgrundlagen und die Sicherstellung des letzten Staatszweckes zu betreiben. Die Agentur hat dabei den Status einer oberstgerichtlichen Institution, die sich die Inhalte ihres Regelrahmens selbst erarbeitet.</p>
<p>Diese Konstruktion erscheint besonders deswegen sehr fragwürdig, weil die Durchsetzung der hier sehr spezifisch interpretierten Grundrechte keineswegs einer gesellschafts- und kulturpolitisch neutralen Staatsgrundlage verpflichtet ist, sondern dem Ideologie-Konzept der Multikulturellen Gesellschaft. Anläßlich der Aufnahme seiner Arbeit in Wien im Frühjahr 2008 antwortete der Direktor der Agentur, der Däne Morten Kjaerum, auf die Frage eines Journalisten, was denn das wichtigste Anliegen seiner bevorstehenden Amtszeit sei: &#8222;Der Kampf gegen die Islamophobie&#8220;.</p>
<p>Dieser steht in der Tat im Kern der Studien und Maßnahmenausarbeitung der Agentur. Neben dem Kampf gegen die (angebliche) Diskriminierung von Homosexuellen, ethnischen Minderheiten, Frauen, Behinderten, älteren Menschen und Glaubensgänger verschiedenster anderer Minderheitsreligionen, nimmt die Aufdeckung und Bekämpfung der (angeblichen) Schlechterstellung von Moslems einen dominierenden Teil der Aufwendungen in Anspruch. Diese basieren auf einem wachsenden Unterfutter, hat sich doch die Zahl der Mitarbeiter der Agentur innerhalb eines Jahres von 31 auf über 60 verdoppelt, wobei eine weitere Ausweitung auf über 100 Mitarbeiter bereits für das nächste Jahr (2010) vorgesehen ist.</p>
<p>Es macht sich bezahlt, sich mit der Methode der Studien- und Dokumentationstechnik der FRA vertraut zu machen, d.h. die Frage zu stellen, wie denn der Ausweis von behaupteten Diskriminierungsfällen bzw. einer quantifizierbaren Diskriminierungsrate zustande kommt. Im Rahmen des EU-MIDIS (European Minorities and Discrimination Report) wurden 23.000 Migranten moslemischer Zugehörigkeit jeweils 20 Minuten interviewt, wobei bemerkenswert ist, daß 89% von ihnen angaben, daß ihre Religion für sie von großer Bedeutung ist (vgl. dazu entsprechende Zahlen der autochthonen Bevölkerung). Gefragt wurde jeweils danach, ob sich der/die Betreffende in den letzten zwölf Monaten aufgrund konkreter Anlässe diskriminiert gefühlt hatte. Festzuhalten ist also, daß das Kriterium der Diskriminierung die subjektive Befindlichkeit und der persönliche Eindruck der Moslems ist, ohne daß hier ein Versuch der Objektivierung durchgeführt wird. 40% der von der Polizei anläßlich einer Verkehrskontrolle gestoppten Moslems glauben beispielsweise, daß dies ausschließlich aufgrund religiöser Diskriminierung geschehen ist, ähnliches gilt für Grenzkontrollen. Neun weitere Lebensbereiche wurden im Hinblick auf vermeintliche Diskriminierungen abgefragt: Arbeitssuche, Arbeitsalltag, Wohnungssuche, medizinische und soziale Betreuung, Schulalltag, Restaurantbesuche, Betreten eines Geschäftes und Bankkontakte (Kreditwerbung u.ä.). Rund ein Drittel der Befragten fühlte sich innerhalb der letzten 12 Monate diskriminiert, und zwar im Durchschnitt achtmal. Damit ist die Rate der Diskriminierung festgelegt und stellt die Basis für energische Forderungen zur Beseitigung der Schlechterstellung dar: 51 % der Muslime glauben, daß Angehörige des Islam in Europa diskriminiert werden.</p>
<p>Neben der subjektiven Befindlichkeit der Moslems prägt die Grundrechtsagentur allerdings den Definitionshintergrund des Diskriminierungsbegriffes selbst. Eine Studie der Vorläuferorganisation EUMC, auf die ausdrücklich systematisch Bezug genommen wird, gibt unter dem Titel &#8222;Perceptions of Discrimination and Islamophobia&#8220; ausführlich zu verstehen, was zu inkriminieren und politisch zu bekämpfen ist. Eine kleine Auswahl: Die Kritik an Moscheen, die überwiegend ausländisches Predigerpersonal ohne hinlängliche Kenntnisse der Sprache des Gastlandes beschäftigen (S.17) und die eine patriarchale und restriktive Gesellschaft propagieren (S.18), die Forderung nach Assimilation (S. 31), der Mangel an Repräsentation von Moslems in öffentlichen und politischen Institutionen (S. 33), die mangelnde Bereitschaft, den Beitrag des Islam zur Entstehung der europäischen Zivilisation zu akzeptieren (S. 34), die Erwähnung der Türkenkriege als Aggression gegenüber Europa (S.35, S. 57), die Darstellung der größeren Kinderschar moslemischer Familien als Teil einer moslemischen Invasion (S. 37), die Erwähnung eines moslemischen Hintergrundes von einschlägigen Straftaten (Züchtigungen von Frauen, Vergewaltigungen, Ehrenmorde etc.) (S.37), die Bemerkung, man müsse dem Islam Zeit geben, unsere Werte zu übernehmen (denn dies würde implizieren, daß das Kulturniveau moslemischer Gesellschaften unterlegen wäre) (S.43), die Feststellung, Moslems würden durch ihr Verhalten vielfach Islamophobie und Rassismus provozieren (S.47), u.v.m. All das also verwirklicht den verwerflichen Tatbestand der Diskriminierung.</p>
<p>Es wird deutlich, daß nicht einfach nur Verhaltensweisen gegenüber Individuen, sondern Meinungen, Wertungen, Analysen, Positionen und faktische Verhältnisse als Ausdruck von Diskriminierung qualifiziert werden. Dies schließt, wie die obige Liste zeigt, die Wiedergabe historischer und sozialer Tatsachen, durchaus mit ein. Es steht also völlig außer Zweifel, daß die Terminologie und das Instrumentarium der Antidiskriminierungs-Oberbehörde darauf abzweckt, die Ansichten und das Bewußtsein der europäischen Bevölkerung umfassend zu kontrollierten und gleichzurichten, und zwar nicht entlang des Kriteriums von Wahrheit oder Unwahrheit, sondern von verordneter politischer Akzeptanz oder Nicht-Akzeptanz.</p>
<p>Dieser umfassende Anspruch führt unmittelbar zur Intention direkter Denk- und Diskussionsverbote: Kopftuch-Debatten würden Diskriminierungen legitimieren (S: 9), Stereotypen über Moslems und den Islam würden zu Islamophobie führen (ebenda) und eine zu harsche Forderung nach Integration würde die moslemische Identität gefährden (S.8).</p>
<p>Das Ziel eines dermaßen eklatanten und dauerhaften Eingriffs in den Meinungs- und Bewußtseinsbildungsprozeß der Gesellschaften Europas wird keineswegs verheimlicht. Im Vorwort des zitierten Berichtes gibt ihn Beate Winkler, seinerzeitige Chefin des EUMC, ganz ausdrücklich an: Die Leistung eines Beitrages &#8222;zur Durchsetzung der Vision einer multikulturellen Gesellschaft&#8220; (S.3).</p>
<p>Dazu muß das gesetzliche Korsett verengt und der Bereich wirksamer Strafdrohungen ausgeweitet werden. Derzeit arbeitet die Agentur nach eigenen Angaben daran, jede Opposition gegen Moscheenbauten (strafrechtlich) zu inkriminieren und für eine stärkere Ausrichtung der Arbeit öffentlicher Organisationen an die Bedürfnisse der Moslems (Halal-Essen, Religionsunterricht etc.) zu sorgen. Ihre Arbeit ist bereits in den aktuellen Entwurf von EU-Kommissar Spidla eingegangen, demzufolge der Anwendungsbereich der EU-Antidiskriminierungsrichtlinien erweitert und vertieft werden soll.</p>
<p>Angesichts der konstatierten Divergenz zwischen dem Ziel einer diskriminierungslosen Gesellschaft und der Realverfaßtheit des gesellschaftlichen Bewußtseins in den Ländern Europas, ist es naheliegend, daß die Agentur neben ihren Anstrengungen zur Verschärfung der Antidiskriminierungsgesetzgebung auch an umfassenden (Um-)Erziehungsmaßnahmen arbeitet. Dies ist anhand des von der Agentur herausgegebenen Schülerkalenders &#8222;s´cools agenda 2009&#8243; zu studieren, in dem Fremdenfeindlichkeit, Rassismus, Antisemitismus, Romaphobie, Homophobie, Viktimismus, Vorurteile gegenüber Asylanten usw. angeprangert werden.</p>
<p>Diese umfangreiche Schrift stellt ein eindrucksvolles Kondensat der Methoden und Instrumente dar, die eine Bewußtseinsveränderung und schließlich eine kulturelle Transformation Europas herbeiführen sollen. Sie sind paradigmatisch für die Arbeitsweise nicht nur der Agentur, sondern der gesamten Antidiskriminierungsbewegung. Immer und überall wird ein Repertoire von vier sich wiederholenden Schritten angewendet:</p>
<p><strong>1. Neudefinition und Umdeutung zentraler Begriffe:</strong> Toleranz sei &#8222;&#8230;der Respekt, die Akzeptanz und Wertschätzung der Vielfalt der Kulturen unserer Welt.&#8220; Diese seien definitionsgemäß gleichwertig, denn &#8222;es gibt keine überlegenen noch unterlegenen Lebensweisen und Kulturen. In jeder Kultur existieren positive Aspekte, aus denen wir lernen können, und negative Aspekte, die wir kritisieren können.&#8220; 2009 ist das Europäische Jahr der Kreativität und Innovation. Kreativität sei die &#8222;Förderung von Offenheit für neue Ideen in einer von kultureller Vielfalt geprägten, wissensbasierten Gesellschaft durch allgemeine und berufliche Bildung.&#8220;</p>
<p><strong>2. Von der Respektierung unterschiedlicher Kulturen zur Akzeptanz einer Gesellschaft, in der viele Kulturen gleichberechtigt sein müssen</strong> (und zwar gleichgültig, ob deren Träger autochthonen oder zugewanderten Bevölkerungsbestandteilen angehören). Verfestigung der umgewerteten Einsichten und Urteile durch Errichtung von Postulaten. &#8222;Die interkulturelle Gesellschaft beruhe auf gegenseitiger Anerkennung und dem gegenseitigen Austausch zwischen Menschen unterschiedlicher Herkunft.&#8220; Aktivitäten müßten in Angriff genommen und unterstützt werden, &#8222;um die Menschen von den Vorteilen des Zusammenlebens in einer von Vielfalt geprägten Gesellschaft zu überzeugen&#8220;. Wichtig sei die Anerkennung &#8222;des Wandels als Chance&#8220;. &#8211; &#8222;Beste Perspektiven in Europa&#8220; &#8211; &#8222;Nutze die Chancen der Vielfalt!&#8220;</p>
<p><strong>3. Stigmatisierung unerwünschter Verhaltensweisen wie zum Beispiel das Beharren auf der Erhaltungswürdigkeit der Kultur der Mehrheitsbevölkerung und systematische Verschärfung des Konformitätsdrucks.</strong> &#8222;Anerkennung anderer Kulturen kann man erlernen.&#8220; Auch indirekte Diskriminierung, z.B. die Einforderung &#8222;übertrieben perfekter&#8220; Sprachkenntnisse am Arbeitsplatz, sei zu bekämpfen. Selbst für die &#8222;Weigerung, mit jemandem aufgrund seiner Hautfarbe oder ethischen Herkunft Freundschaft zu schließen&#8220;, müsse man sich als Rassist fühlen. &#8222;Verbale Gewalt&#8220; wird stets nur als &#8222;rassistische, islamfeindliche, antisemitische Beschimpfung&#8220; begriffen. Nirgendwo wird etwa &#8222;Christophobie&#8220; oder die Herabwürdigung der Mehrheitskultur bzw. -bevölkerung kritisiert oder gar inkriminiert. Die Bekämpfung von Diskriminierung würde auch Spitzelwesen (sog. &#8222;Diskriminierungstests&#8220;) rechtfertigen.</p>
<p><strong>4. Konnotation von Reizbegriffen und Verdichtung zu einem kompakten Feindbild.</strong> Ebenso wie im genannten Schülerkalender beruht die Legitimation der Arbeit der FRA in nahezu allen ihrer Publikationen in der Gleichsetzung, d.h. in der identischen moralischen Qualifikation von Antisemitismus, Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und Islamophobie. Auch im Schülerkalender wird die Bereitschaft, Benachteiligungen von Minderheiten energisch zu bekämpfen, mit einer ausführlichen Reflexion des Holocaust-Gedenkens abgeholt. &#8222;Wir beobachten mit Sorge, daß im Schatten des Holocaust immer noch Minderheiten und andere Gruppen in verschiedenen Ländern verfolgt und ermordet werden&#8230; Wir rufen alle Bürger der Europäischen Union sowie unsere politische Führung dazu auf, unsere Gesellschaften vor Rassismus, Antisemitismus und Fremdenfeindlichkeit zu schützen.&#8220;</p>
<p>Es stört offenkundig nicht, daß &#8222;Minderheiten und andere Gruppen&#8220; keineswegs in europäischen Ländern &#8222;verfolgt und ermordet werden&#8220;, sehr wohl aber in islamischen Ländern. Dies konzedieren Mitarbeiter der FRA auch ganz freimütig, denn sie haben kein Mandat, die Grundrechtssituation außerhalb Europas zu beobachten.</p>
<p>Viele unbedarfte Bürger haben sich anläßlich der Gründung der Grundrechteagentur ebenso wie so manch informierter Beobachter gefragt, wozu denn die Verstärkung der Arbeit im Bereich der Grund- und Menschenrechte in Europa erforderlich bzw. nützlich sei. Ist denn die Verteidigung dieser Rechte auf einem Kontinent, dessen Nationalstaaten diese seit vielen Jahrzehnten im Rahmen von Staatsgrundgesetzen, Verfassungspassagen und der Anerkennung der EU-Menschenrechtskonvention sowie der Europarats-Konvention zum Schutz der Menschenrechte normiert haben, eine erforderliche Antwort auf einen Verfall der Rechtsstellung des Individuums? Eine Antwort kann nur ein stichwortartiger historischer Rekurs in die rezente Entwicklung geben.</p>
<p>Die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft begann sich bereits in den 70er-Jahren des 20. Jahrhunderts für Grundrechte zu interessieren. 1977 erging eine &#8222;Gemeinschaftsdeklaration der Grundrechte&#8220;. 1986 läutete das Europäische Parlament einen Paradigmenwechsel ein und beschloß gemeinsam mit dem Rat und der Kommission eine &#8222;Deklaration gegen Rassismus und Fremdenfeindlichkeit&#8220;. 1994 leitete die Kommission einen Prozeß politischer Initiativen in den Bereichen Analyse, Monitoring, Bewußtseinsbildung, Ausbildung, Involvierung der Zivilgesellschaft und der Sozialpartner usw. ein, der 1997 mit dem &#8222;Europäischen Jahr gegen Rassismus und der Gründung der Europäischen Beobachtungsstelle von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit einen vorläufigen Höhepunkt erfuhr. Gleichzeitig wurde mit dem Vertrag von Amsterdam ein Artikel 13a in den EU-Vertrag eingefügt, der den legislativen Kampf gegen die Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, der rassischen oder ethinischen Herkunft, der Religion oder des Glaubens, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Orientierung zum Gemeinschaftsrecht erklärte. Artikel 29 erhob den Kampf gegen Rassismus und Fremdenfeindlichkeit zum europäischen Programm. Nicht zufälligerweise wurde das Ziel der Vollbeschäftigung ebenfalls zum Gemeinschaftsziel erhoben &#8211; zweifellos auch mit Blickrichtung auf die Beschäftigung ausländischer Arbeitskräfte. Ebenfalls unter Bezugnahme auf das Beschäftigungsziel klassifizierte der &#8222;Wiener Aktionsplan&#8220; im Zuge der österreichischen Ratspräsidentschaft 1998 Rassismus und Fremdenfeindlichkeit explizit als &#8222;Verbrechen&#8220;, das unter einem Regime von &#8222;Freiheit, Sicherheit und Gerechtigkeit&#8220; keinen Platz hätte. Auch hier wurde wieder eine wegweisende definitorische Festlegung getätigt, indem &#8222;Freiheit&#8220; als &#8222;Bewegungsfreiheit der Person&#8220; im EU-Raum (gemeint ist zweifellos &#8222;freie Migration&#8220;) identifiziert wurde.</p>
<p>Der Vertrag von Amsterdam stellte eine enorme politische Herausforderung und einen beträchtlichen Handlungsbedarf für die Kommission dar, als er 1999 in Kraft trat. Zu diesem Zeitpunkt wurden auch die ersten Arbeitsergebnisse der &#8222;Beobachtungsstelle&#8220; vorgelegt, womit sich die Union selbst unter Druck setzte, zu beweisen, daß sie es mit dem Antidiskriminierungs-Feldzug ernst nehmen würde. Ein Anlaßfall, ein plakatives Exempel zu statuieren und allfällige Widerstände gegen die geplante Umgestaltung des Rechtsbestandes aus dem Weg zu räumen, war daher dringend erforderlich.</p>
<p>Dieser bot sich, in dem die zu Anfang 2000 errichtete neuen österreichische Bundesregierung, eine Koalition aus ÖVP und FPÖ, zum internationalen Feindbild erkoren wurde. Der Kern der Vorwürfe gegen den freiheitlichen Koalitionspartner war, daß diese einer fremdenfeindlichen und rassistischen Ideologie frönen würde und daher gegen &#8222;europäische Werte&#8220; verstoßen hätte. Die von Wolfgang Schüssel geführte Regierung hätte sich daher eines Tabubruches schuldig gemacht und mußte gemaßregelt und gezüchtigt werden. Ohne jede Rechtsgrundlage beschlossen die &#8222;EU-14&#8243; &#8211; alle anderen Mitgliedsstaaten &#8211; zeitgleich mit der Regierungsangelobung Sanktionen gegen Österreich, die nicht nur eine internationale Ächtung, sondern eine de-facto-außer-Kraftsetzung&#8220; der Mitgliedsrechte bedeuteten. Das EU-Parlament nutzte den entstandenen Turbo-Effekt blitzartig und beschloß am 16. März 2000 eine Resolution, die die Kompetenz des Kampfes gegen Rassismus und Fremdenfeindlichkeit endgültig und für alle Zeiten zu einem Gegenstand europäischer Politik machte.</p>
<p>Schüssel, der die Schmach der internationalen Anprangerung traumatisch erlebt haben muß, beschloß, zum europäischen Musterschüler zu mutieren. Er ließ alle Demütigungsrituale über sich ergehen, erfüllte die Forderungen der EU-14 und trug künftig hin alle europäischen Transformationsprojekte an der Spitze der &#8222;glühenden Europäer&#8220; mit. Österreich akzeptierte den Einsatz eines dreiköpfigen Weisenrates, der ausdrücklich und vordringlich zu untersuchen hatte, wie es Österreich mit dem Umgang mit Asylanten und anderen Migranten hielt und ob diese gegenüber der heimischen Bevölkerung diskriminiert werden würde.</p>
<p>Im Zuge dieser Affäre entschied sich das heranziehende Gebilde eines EU-Superstaates sowohl gegen den Rechtsstaat als auch gegen die Demokratie. Die Sanktionen gegen Österreich, für die die EU sich niemals entschuldigte, stellten einen glatten Bruch ihres eigenen Rechtes dar. Und der Einsatz eines Elitekollegiums, das einen Mehrheitsentscheid zu relativieren oder gar zu korrigieren hat, ist mit den Grundprinzipien der Demokratie unvereinbar. &#8222;Weise&#8220; außer- oder oberhalb demokratischer Institutionen sind ein Wesensmerkmal autokratischer Herrschaftssysteme. Der Sündenfall gegen Rechtstaat und Demokratie ist inzwischen in den genetischen Code der Europäischen Union eingegangen.</p>
<p>Nicht in einem einzigen Akt, aber in einer Sukzession vieler kleiner Schritte wurde der bisher beschriebene Weg einer Substanzveränderung der rechtlichen Grundlage des Zusammenlebens der Menschen in Europa fortgesetzt und die Kernelemente der rechtstaatlichen Demokratien der Mitgliederstaaten der EU ausgehöhlt.</p>
<p>Ein wesentlicher Schritt in die Richtung einer Transformation der rechtlichen Grundlagen des Kulturbestandes war die Arbeit des &#8222;Europäischen Konvents&#8220;, der &#8211; unter Leitung von Roman Herzog &#8211; im Jahr der Sanktionen gegen Österreich eine Neukodifizierung der Grund- und Menschenrechte vorlegte. Zunächst wurde diese &#8222;Grundrechte-Charta&#8220; anläßlich der Regierungskonferenz in Nizza feierlich, aber unverbindlich angenommen. Danach wurde sie 2004 als Teil II in den Europäischen Verfassungsvertrag aufgenommen. Nachdem dessen Ratifizierung scheiterte, wurde die Charta am 12. Dezember 2007 verbindlich proklamiert und ist überdies in die neue EU-Verfassungsvorlage, den &#8222;Vertrag von Lissabon&#8220;, unverändert übernommen worden.</p>
<p>Die Charta der Grundrechte unterscheidet sich in wesentlichen Punkten vom klassischen Grundrechteverständnis fundamental. Bislang waren Grundrechte immer Schutzrechte des Bürgers gegenüber dem Staat, dem der Liberalismus des 19. und 20 Jahrhunderts aufgrund seiner inhärenten Tendenz zu Omnikompetenz und Totalität zu Recht mißtraute. Rechte dieser Ausrichtung sind auch in der EU-Charta durchaus enthalten: Das Recht auf Gedanken- Gewissens- und Religionsfreiheit (Art 10), das Recht auf Meinungsfreiheit (Art 11), auf Versammlungsfreiheit (Art 12) usw. Diese Rechte werden aber um Typen von &#8222;Rechten&#8220; ergänzt, die völlig anderer Natur sind und weitreichende Konsequenzen aufweisen:</p>
<ul>
<li>Rechte, die einen Handlungsauftrag des Staates bzw. der öffentlichen Hand beinhalten und diese zu umfassenden Maßnahmen ermächtigen (das Recht auf sozialen, wirtschaftlichen und technologischen Fortschritt in der Präambel, das Recht auf gute Verwaltung in Art 41 bzw. dasjenige auf Bildung in Art 14)</li>
<li>Rechte, die unmittelbar in die Beziehungen der Staatsbürger untereinander eingreifen und mindestens eine mittelbare Wirkung auf das Zivilrecht haben (Das Recht zu arbeiten in Art 15, das Recht auf gerechte und angemessene Arbeitsbedingungen in Art 31)</li>
<li>Rechte, die eigentlich keinen individuellen Rechtsanspruch begründen, sondern viel eher politikbestimmende Globalwerte darstellen. Sie vereinigen die Charakteristika der beiden vorangegangenen Rechtstypen, indem sie den Staat umfassend ermächtigen und gleichzeitig tief in die Beziehungen der Menschen untereinander eingreifen. Hier sind das Prinzip der Nichtdiskriminierung (Art 21), das sich formulierungstechnisch völlig an den Wendungen des Amsterdamer Vertrages orientiert, sowie das Prinzip der &#8222;Vielfalt der Kulturen, Religionen und Sprachen&#8220; (Art 22) zu nennen.</li>
</ul>
<p>Die Grundrechte-Charta sollte damit das Prinzip der Multikulturellen Gesellschaft, das bereits vor ihrer Proklamation in den verbindlichen Rechtsbestand der EU eingegangen war, auf eine unanfechtbare Verfassungsebene heben. Die von ihr bereits im Entstehungsstadium ausgehende Autorität erwirkte schließlich im Juni und November 2000 &#8211; unter Ausschöpfung der Ermächtigung des Art. 13a des Amsterdamer Vertrages – den Beschluß der EU-Richtlinie gegen Diskriminierung aufgrund von Rasse und ethnischer Herkunft sowie der EU-Richtlinie zur Gleichbehandlung im beruflichen Bereich. Die Mitgliedsstaaten wurden verpflichtet, deren Inhalte bis 2004 in die jeweiligen nationalen Rechtsbestände zu integrieren bzw. diese EU-konform auszurichten.</p>
<p>Wie ein kurzer Blick in die Geschichte der Änderung der Gundrechtesubstanz und der Etablierung der Antidiskriminierungsgesetzgebung zeigt, ist dieser Vorgang keineswegs auf eine ausdrückliche, zu irgendeinem bestimmten Zeitpunkt durchgeführte, transparente politische Entscheidung zurückzuführen. Vielmehr muß die vorliegende Substanzveränderung des Rechtsbestandes der europäischen Gesellschaften als kumulativer Prozeß vorsichtiger Einzelschritte begriffen werden, deren Zweck und Endperspektive bei oberflächlicher Betrachtung zu keinem Zeitpunkt wirklich erkennbar war. Zu ehrbar erschienen blauäugigen Europapolitkern und abgelenkten Bürgern die Ziele der Beschäftigung mit Grundrechten und Diskriminierungsbekämpfung.</p>
<p>Das Ergebnis des scheinbar harmlosen Unterfangens ist die denkbar weitreichendste kulturelle und gesellschaftliche Transformation der letzten Jahrhunderte. Noch nie in der Menschheitsgeschichte der letzten 60.000 Jahre gab es ein Gemeinwesen, das sein Immunsystem gegenüber den Bedrohungen seiner kulturellen Integrität so weitreichend selbst außer Kraft setzte. Die Europäische Union hat die Fähigkeit eingebüßt, uns vor Islamisierung und kulturellem Synkretismus zu beschützen. Ja noch viel mehr: Sie hat die Zerstörung der eigenen kulturellen Basis zum Staatsziel erklärt. Denn wer nicht mehr sagen darf, daß er seine Kultur für überlegen hält, kann nichts mehr dazu beitragen, sie zu erhalten.</p>
<p>Die Errichtung einer neuen Ordnung im Zuge der Transformation des Rechts, der Verabsolutierung der Antidiskriminierung und der Verordnung neuer Glaubensinhalte erfolgt in drei großen Stößen:</p>
<p><strong>1. Selektive Begünstigung der Rechte und Interessen von Minderheiten, besonders insoweit deren Förderung der Desintegration der Gesellschaft dienen.</strong> Alte, klassische (Grund-)Rechte werden zuerst relativiert, dann ausgehöhlt und von neuen „Freiheiten und Rechten“ überwachsen, schließlich unwiederbringlich zerstört. In diesem Prozeß gibt es keine Anwälte der Interessen der Mehrheitsbevölkerung und ihrer erprobten Traditionen. Die Angehörigen der autochthonen Bevölkerung werden sowieso immer zu Tätern stilisiert. So wird die Basis des Erfolgsmodells Europas – das Christentum – seinerseits schrittweise zur Minderheitenposition. Dies geschieht freilich, ohne daß es nennenswerte Proteste oder gar Maßnahmen gegen „Christophobie“ geben würde.</p>
<p><strong>2. Untergrabung der traditionellen Moral durch Etablierung einer artifiziellen Gegenmoral.</strong> Funktionierende Gesellschaften basieren auf dem Prinzip der freien Wahl individueller Handlungen durch verantwortliche Individuen. Handeln bedeutet Wählen (Mises), und Wählen setzt die Berechtigung zur Entscheidung auf der Basis der Unterscheidung von Umständen, Personen und deren Eigenschaften voraus. Doch Diskriminierung nennen wir jene Art von Unterscheidungen, die wir nicht treffen dürfen, weil eine Behörde diese Unterscheidungen willkürlich stigmatisiert. Gewiß bezieht sich der Kampf gegen Diskriminierung – auch – auf Verhaltensweisen, die höchst unerfreulich sind. Und ebenso gewiß ist es bedauerlich, wenn Menschen durch andere Menschen verächtlich gemacht werden. Doch warum sollten gerade derartige Verhaltensweisen Gegenstand von Interventionen seitens des Staates sein, wo es doch auch in vielen anderen Bereichen Verhaltensweisen gibt, die wir nicht billigen? Die Gesellschaft freier Menschen beruht u.a. auf der klaren Unterscheidung zwischen Moral und (Straf-)Recht. Der Preis, alle unerwünschten Verhaltensweisen rechtlich bzw. staatlich zu bekämpfen, ist unendlich groß. Er besteht in einer zerstörerischen Wirkung auf die Moral insgesamt und in einem unmittelbaren Weg in die Knechtschaft.</p>
<p><strong>3. Permanente Migration als Staatsdoktrin.</strong> Grundwertetransformation und Antidiskriminierungsexzesse reißen alle Barrieren gegen den Zuzug von Personen ein, deren kultureller und besonders religiöser Hintergrund mit den Grundlagen des erfolgreichen traditionellen Europäischen Gesellschaftsmodells inkompatibel ist. Doch die auf horizontale und vertikale EU-Erweiterung sowie auf Zentralisierung und Omnikompetenz abzielenden „glühenden Europäer“ haben früh erkannt, daß sie eine ungestörte und ungehemmte Einwanderung als Basis der Errichtung eines totalitären Superstaates unbedingt benötigen. Dies ist erstens deswegen der Fall, weil auf der Basis dauerhafter Fragmentierung des sozialen und wirtschaftlichen Gefüges eine robuste Legitimation für superstaatliche Regulationen im sozial- und beschäftigungspolitischen Sektor bereitgestellt werden kann. Und es ist zweitens der Fall, weil das Prinzip der Multikulturellen Gesellschaft die Grundlage für eine neue Staatsreligion abgibt, die zur Legitimation jedes auf Dauer angelegten staatlichen Gemeinwesens unbedingt erforderlich ist.</p>
<p>Die hier beschriebene europäische Kulturtransformation hat bereits weitreichende Spuren hinterlassen. Doch sie ist noch nicht abgeschlossen, denn „viel mehr bleibt zu tun“ (FRA). Deshalb ist die Maschine der Europäischen Grundrechtsagentur, die einer der Hauptmotoren dieses Prozesses ist, im Begriff, weiter vergrößert zu werden. Und die beschäftigten Meinungsforschungsagenturen, Netzwerke, Beraterfirmen, Produktionsunternehmungen und NGOs, allesamt Profiteure dieser florierenden Bewußtseinsbildungsindustrie, werden mit wachsendem Unterfutter an der Verbreitung und Implementierung der Glaubensinhalte der zur Herrschaft gelangten Ersatzreligion arbeiten. Gleichzeitig sind weitere Instrumente der Unterdrückung auf dem Weg. Meinungs- und Gesinnungsdelikte werden bereits in einigen EU-Staaten geahndet und weisen auf eine umfassende Gesinnungsjustiz. Der Europäische Haftbefehl sieht bereits jetzt die transnationale Auslieferung von Unbotmäßigen vor. Und mit der bereits betriebenen Neuausrichtung klassischer Menschenrechtsorganisationen wie der OSZE werden neue Instrumente der Gleichschaltung in Stellung gebracht.</p>
<p>Fürwahr keine erfreulichen Perspektiven. Aber der erste Schritt zur – hier gewiß sehr schwierigen – Revision der Verhältnisse ist immer eine Analyse bestehender Übel. Und wir sollten nicht verabsäumen, die uns in Wien und Brüssel vertretenden Politiker – gleich ob „glühende“ oder nur glosende Europäer – in aller Deutlichkeit mit den Produkten ihrer Versäumnisse zu konfrontieren. Erst dann werden wir langsam in die Lage kommen, eine Re-Nationalisierung des Rechts und eine Re-Individualisierung der Moral in Angriff nehmen zu können.</p>
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		<title>Die totale Antidiskriminierung</title>
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		<pubDate>Tue, 28 Apr 2009 10:29:23 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Patrick Minar</dc:creator>
				<category><![CDATA[Eigentumsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Europa]]></category>
		<category><![CDATA[linke Irrungen]]></category>

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		<description><![CDATA[Was bisher – schlimm genug – für das Berufsleben galt, soll nun auch auf alle privaten Lebensbereiche ausgedehnt werden: Die totale Antidiskriminierung. Die Mehrheit im Europäischen Parlament hat beschlossen, das Verfügungsrecht über privates Eigentum zu Gunsten weniger Diskriminierung weiter einzuschränken. In Zukunft dürfen Menschen beim Zugang zu Wohnungen, Waren oder Dienstleistungen nicht benachteiligt werden, weil [...]<img alt="" border="0" src="http://stats.wordpress.com/b.gif?host=freiheitsweblog.wordpress.com&blog=3165905&post=278&subd=freiheitsweblog&ref=&feed=1" />]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div class='snap_preview'><br /><p>Was bisher – schlimm genug – für das Berufsleben galt, soll nun auch auf alle privaten Lebensbereiche ausgedehnt werden: Die totale Antidiskriminierung. Die Mehrheit im Europäischen Parlament hat beschlossen, das Verfügungsrecht über privates Eigentum zu Gunsten weniger Diskriminierung weiter einzuschränken. In Zukunft dürfen Menschen beim Zugang zu Wohnungen, Waren oder Dienstleistungen nicht benachteiligt werden, weil sie eine bestimmte Religion haben, behindert, alt, schwul, blond, Brillenträger oder sonst was sind. <span id="more-278"></span></p>
<p>Die Freude über diesen Beschluss diverser Erregungsgruppen erscheint recht unreflektiert, da in dieser Debatte offenbar gutmenschliche Nebelschwaden die wesentlichen Grundsätze einer freien Gesellschaft verschleiern. Denn was durch diese exzessive Form der Antidiskriminierung auf der Strecke bleibt sind so entscheidende Dinge wie das Recht auf Eigentum oder die Vertragsfreiheit.</p>
<p>Die Motive der Antidiskriminierer sind in den meisten Fällen sicher ehrbar. Natürlich ist es nicht schön, wenn jemand wegen seiner Hautfarbe, oder seiner Religion wegen, einen Job oder eine Wohnung nicht bekommt. Dennoch bleibt ein obrigkeitsstaatlicher Eingriff in diese Fragen, das was es ist: ein massiver Eingriff in die Privatsphäre des Eigentümers. Denn es existiert keinesfalls ein „Recht“ einer Person auf einen bestimmten Arbeitsplatz, oder eine bestimmte Wohnung. Es existiert ausschließlich ein Recht des Eigentümers, mit seinem Eigentum so zu verfahren, wie er das möchte. Zumindest sollte es so sein.</p>
<p>Die Politik kann in den ihr unterstehenden Institutionen wie Staatsdienst, Schulen, oder Betrieben natürlich verfahren, wie sie es möchte – wobei natürlich immer die Frage bleibt, worin die Notwendigkeit und Legitimation dieser Einrichtungen besteht. Politisch gewolltes Verhalten jedoch per Gesetz dem privaten Bereich aufzuzwingen ist ein autoritär-totalitärer Zugang, der leider immer stärker Einzug in unser demokratisches System hält. Der Rechtspositivismus steht heute auf seinem Zenit: alles, was demokratisch bestimmt wird, ist legitim. Nichts ist vor der demokratischen Kralle mehr sicher. Damit hat sich die Demokratie von heute von ihrer ursprünglichen Konzeption verabschiedet. Denn zunächst war sie eine Schutzvorrichtung gegen absolutistische Willkür. Deshalb war sie auch nie gedacht, alles regeln zu dürfen, was sich politische Repräsentanten so alles wünschen. Heute jedoch bringt sie genau jene Regierungswillkür durch die Hintertür wieder in die Gesellschaft, die sie ursprünglich hätte verhindern sollen.</p>
<p>Eine freie Gesellschaft ist eine gerechte Gesellschaft. Das heißt jedoch nicht, dass es da ausschließlich positive Ergebnisse geben wird. Maßt sich ein Gesetzgeber an, hoheitlich eine bessere Gesellschaft verordnen zu wollen, endet das logisch zu Ende gedacht immer in der Unfreiheit. Denn die Politik wird sich immer Gründe finden, ihren Handlungsspielraum per Gesetz, ob nun unter dem Deckmantel der Antidiskriminierung, der Regulierung, der sozialen Gerechtigkeit etc. auszuweiten. Auf der Strecke bleibt letztlich individuelle Freiheit und mit ihr die Gerechtigkeit.</p>
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		<title>Der Klassenkampf ist da</title>
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		<pubDate>Fri, 24 Apr 2009 08:54:22 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Patrick Minar</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Finanzkrise]]></category>
		<category><![CDATA[Uncategorized]]></category>
		<category><![CDATA[österreichische Innenpolitik]]></category>

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		<description><![CDATA[Gemäß der heute wieder so modernen marxistischen Geschichtsinterpretation, wonach die Geschichte immer als ein Kampf zwischen verschiedenen Klassen zu deuten ist, können wir heute feststellen, dass Karl Marx  &#8211; zumindest in dieser Frage – nicht ganz Unrecht hat: auch heute stehen wir einem knallharten Klassenkampf gegenüber, dessen Frontlinien jedoch völlig anders verlaufen als es sich [...]<img alt="" border="0" src="http://stats.wordpress.com/b.gif?host=freiheitsweblog.wordpress.com&blog=3165905&post=275&subd=freiheitsweblog&ref=&feed=1" />]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div class='snap_preview'><br /><p>Gemäß der heute wieder so modernen marxistischen Geschichtsinterpretation, wonach die Geschichte immer als ein Kampf zwischen verschiedenen Klassen zu deuten ist, können wir heute feststellen, dass Karl Marx  &#8211; zumindest in dieser Frage – nicht ganz Unrecht hat: auch heute stehen wir einem knallharten Klassenkampf gegenüber, dessen Frontlinien jedoch völlig anders verlaufen als es sich der Gelehrte aus Trier vorgestellt hatte. Während der klassische Arbeitskampf Arbeiter gegen Unternehmer lautete, heißt der aktuelle Konflikt Produktive gegen Unproduktive bzw. Netto-Staatsempfänger gegen Netto-Staatsbezahler. <span id="more-275"></span><br />
Ein Blick auf die Zusammensetzung des Österreichischen Gewerkschaftsbundes gibt einen ersten Hinweis, worum es geht: Die weitaus mächtigsten Teilgewerkschaften lauten „Öffentlicher Dienst“, „Gemeindebedienstete“, „Eisenbahner“ und „Post- und Fernmeldebedienstete“. Das erfolgreiche Aufbegehren der Lehrergewerkschaft gegen das unverschämte Ansinnen, eine Stunde mehr zu arbeiten, machte wieder einmal deutlich, welche Macht die Gewerkschaft hat. Doch wen repräsentieren diese einflussreichsten Teilgewerkschaften? Ausschließlich Arbeiter und Angestellte im geschützten Bereich. Wann auch immer in den letzten Jahren das betongehärtete, gewerkschaftliche „Njet“ ertönte, es betraf immer nur die Interessen des geschützten, öffentlichen Bereichs. Auch die Mitgliederzahlen machen das deutlich: Von insgesamt rund 1,2 Millionen Mitgliedern gehören deutlich über 500.000 den oben genannten privilegierten Bereichen an.  Vom ursprünglichen Anspruch des ÖGB, die arbeitende Bevölkerung insgesamt zu vertreten, ist man somit genauso weit entfernt, wie ein durchschnittlicher Beamter von den Lebensverhältnissen eines normalen Angestellten.</p>
<p>Einen zweiten Hinweis auf die neuen Bruchlinien des Klassenkampfes von heute bietet unsere Bevölkerungsverteilung in Produktive und Unproduktive. Also die Frage, wer bezahlt denn das Ganze, wer hält das Werk am laufen?</p>
<p>In Österreich leben rund 8,2 Millionen Menschen. Einer Arbeit gehen jedoch nur rund 4,1 Millionen nach. Ein Teil der nicht produktiven Bürger besteht aus Kindern, in Ausbildung stehende, ausschließlich Haushaltführende etc. Pensionisten und Arbeitslosen  &#8211; immerhin über zwei Millionen Menschen – sind dabei aber der größte Brocken, der auf Kosten der in Arbeit stehenden Bevölkerung lebt. Von den genannten 4,1 Millionen Erwerbstätigen muss man noch mal was abziehen: den gesamten öffentlichen Dienst. Warum, werden viele fragen. Deren Tätigkeit ist doch notwendig, dass die anderen überhaupt ihrer Arbeit nachkommen können. Ist zum Teil vielleicht richtig. Dennoch leben sie von der Wertschöpfung  anderer.<br />
Dazu ein Gedankenspiel: man stelle sich vor, es gebe ab morgen keine Steuern und Abgaben mehr. Dann würde von einem Teil der arbeitenden Bevölkerung das Nettogehalt steigen – das sind die Produktiven. Von einem anderen Teil würde das Gehalt sofort auf Null sinken. Das sind die Unproduktiven. Das soll nicht heißen, dass nicht viele Unproduktive für die Gesellschaft wichtige Aufgaben wahrnehmen, z.B. Polizisten, Ärzte, Lehrer etc. Es soll nur zeigen – ganz im Sinne der Frage, wer denn das Werk am Laufen hält – wie wenige Menschen derzeit für das Funktionieren unserer Gesellschafts- und Wirtschaftsordnung verantwortlich sind, da sie letztlich alles bezahlen.</p>
<p>In der Gesamtheit erkennt man nun, dass wir bei nur knapp 40 Prozent produktiven Menschen stehen. Die Zahl sinkt jedoch nochmals deutlich, wenn man all jene abzieht, die in ausgegliederten Unternehmen, wie ÖBB, Asfinag etc. arbeiten. Das sind nur die prominentesten, auf Länder und Gemeindeebene gibt es eine Unzahl ausgelagerter Stellen, die offiziell nicht als öffentlicher Dienst gelten, es faktisch aber sind. Konkrete Zahlen dazu gibt es freilich nicht, weder von der Statistik Austria, noch vom Staatsschuldenausschuss. Ist auch logo. Denn wer hört das schon gerne – Politiker jedenfalls nicht. Am Ende wird man wahrscheinlich irgendwo bei rund 30 Prozent zu liegen kommen. 30 Prozent bezahlen für 70 Prozent. So viel zum Thema: Wer zahlt schafft an.</p>
<p>Man sieht daher, dass wir in einem brutalen Klassenkampf leben, der auch die demokratische Staatsform in Probleme bringt. Denn wie schon gezeigt, haben die Unproduktiven eine deutliche Mehrheit. Für den auf Mehrheiten abzielenden demokratischen Politiker ist die Verlockung daher leider immer wieder all zu groß, den Netto-Staatsempfängern nach dem Mund zu reden und das Missverhältnis zu Ungunsten der Netto-Staatsbezahler noch weiter zu verschärfen. Die aktuelle Budgetsituation und die Debatten über Mindestlöhne, Vermögenssteuern etc. zeigen wohin der Marsch der Etatisten führt. Willkommen im Klassenkampf.</p>
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		<title>Meinl: Die Vermutung der Schuld</title>
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		<pubDate>Tue, 07 Apr 2009 07:13:45 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Georg Vetter</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Finanzkrise]]></category>
		<category><![CDATA[österreichische Innenpolitik]]></category>

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		<description><![CDATA[Mal ehrlich: Wer von uns hat sich noch kein Bild von Julius Meinl gemacht? Julius Meinl hat ein verdächtiges Äußeres, verfügt über viel Geld und zeigt es auch. Selbst der Bundeskanzler hat die Justiz über die Gewaltenteilung hinweg aufgefordert, Meinl zur Verantwortung zu ziehen. Also: Krieg den Palästen.
Wenn die Staatsanwaltschaft nach anderthalb Jahren Ermittlungen zahlreiche [...]<img alt="" border="0" src="http://stats.wordpress.com/b.gif?host=freiheitsweblog.wordpress.com&blog=3165905&post=270&subd=freiheitsweblog&ref=&feed=1" />]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div class='snap_preview'><br /><p>Mal ehrlich: Wer von uns hat sich noch kein Bild von Julius Meinl gemacht? Julius Meinl hat ein verdächtiges Äußeres, verfügt über viel Geld und zeigt es auch. Selbst der Bundeskanzler hat die Justiz über die Gewaltenteilung hinweg aufgefordert, Meinl zur Verantwortung zu ziehen. Also: Krieg den Palästen.<span id="more-270"></span></p>
<p>Wenn die Staatsanwaltschaft nach anderthalb Jahren Ermittlungen zahlreiche Hausdurchsuchungen durchführt, könnte man vermuten, dass die Verdachtslage bislang nicht zu einer Anklageerhebung ausgereicht hat. Wenn in einer solchen Situation die Untersuchungshaft wegen Fluchtgefahr verhängt wird, könnte manch einer, der sich mit Kant des eigenen Verstandes bedient, Rückschlüsse ganz anderer Art ziehen. Verdunkelungs- und Tatbegehungsgefahr wurden ja nicht angenommen. 100 Millionen Euro Kaution wegen eines aufgetankten Flugzeuges erscheinen wie ein unsittliches Angebot, das anzunehmen den Generalverdacht der Öffentlichkeit zu nähren geeignet sein dürfte. Auch wenn Julius Meinl, wie weiland Richard Löwenherz, von den britischen Inseln stammt. Weitere Parallelen zwischen diesen beiden Herrschaften seien ausdrücklich ausgeschlossen.</p>
<p>Den meisten Menschen dürfte völlig egal sein, warum Meinl verfolgt wird – ausgenommen vielleicht andere Banker, die Stützungskäufe im Immobilienbereich vorgenommen haben. Jersey-Recht und Reichtum haben per se etwas Anrüchiges an sich. Die propagierte Provisionsschinderei mag alles Mögliche sein – ein Begriff der österreichischen Rechtsordnung ist sie jedenfalls nicht (vgl. Suchworte in <a href="http://www.ris.bka.gv.at/Bundesrecht/">www.ris.bka.gv.at/Bundesrecht/</a>).</p>
<p>Viele Tausend ehemalige Aktionäre der Bank Austria meinen, dass Ihre Aktien mehr wert seien als jene 129,40 Euro, die die UniCredito bietet. Im Überprüfungsverfahren wendet die UniCredito ein, dass nicht das Handelsgericht Wien, sondern Rom als Gericht zuständig sei. Rom erscheint rechtlich ähnlich weit weg zu sein wie Jersey. Auch bediente sich die Bank Austria, Investmentrepräsentant des Primeo Funds des Herrn Madoff, gegenüber den Anlegern der BA Worldwide Fund Management Limited als Investmentberater mit einer Wiener Adresse. Heute muss man feststellen, dass diese Gesellschaft auf den British Virgin Islands beheimatet war und seit einigen Monaten gar nicht mehr existiert. Warum bleibt eine Systembank vom öffentlichen Aufschrei verschont, wenn sie ihre Verantwortung in die Ferne outsourct? Ist es in Österreich systemimmanent, dass sich die öffentliche Empörung nur an jenen Banken entlädt, die nicht Teil des Systems sind?</p>
<p>Die Meinl Bank ist keine Systembank. Sie stellt sich beim Staat auch nicht um Milliardenbeträge an. Das mag im Zeitalter des Neosozialismus verdächtig erscheinen. Kommt es in solchen Zeiten einem Schuldeingeständnis gleich, wenn binnen 54 Minuten 100 Millionen Euro an den Staat überwiesen werden? Wie schrieb Egon Friedell über die französische Revolution: Reichtum und Lasterhaftigkeit gehören zusammen.</p>
<p>Julius Meinl ist nicht Teil des Systems. Kein Mensch hat Mitleid mit ihm. Er hat auch kaum Freunde – sieht man von Karl-Heinz Grasser ab, für dessen politischen Erfolg er nun zu büßen scheint. Der weit weniger eloquente Meinl ist sicherlich ein leichterer Gegner für die öffentliche Meinung als der ehemalige Finanzminister. Dass die Unschuldsvermutung gelte, wird nicht einmal mehr als Lippenbekenntnis wahrgenommen.</p>
<p>Wir Normalbürger sind ganz besonders auf faire Verfahren angewiesen. Wir haben zwar keine Flugzeuge. Wenn wir nicht aufpassen, könnte aber schon bald ein voll getankter, in der Nähe des Straflandesgerichtes geparkter Mittelklassewagen den Haftgrund der Fluchtgefahr begründen.</p>
<p>Schon im Fall Dreyfus schien der hexenjägerischen Masse das vermeintlich richtige Ergebnis wichtiger zu sein als irgendwelche Verfahrensvorschriften. Sinn des strafrechtlichen Vorverfahrens ist die Aufklärung des Sachverhaltes, nicht die öffentliche Vorverurteilung. Welche Straftat immer einem Menschen vorgeworfen wird: Der demokratische Rechtstaat sollte jedem, wirklich jedem, mit einem fairen Verfahren begegnen. Tun wir dies nicht, steigt die Gefahr von Justizirrtümern, denen wir alle unterliegen könnten. Auch und gerade Julius Meinl braucht ein faires Verfahren.</p>
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		<title>Die vertriebenen Propheten</title>
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		<pubDate>Tue, 31 Mar 2009 21:10:42 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Patrick Minar</dc:creator>
				<category><![CDATA[Finanzkrise]]></category>
		<category><![CDATA[liberale Theorie]]></category>
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		<description><![CDATA[Dass Propheten im eigenen Land nichts wert sind, ist eine alte Weisheit. Dennoch würde es sich lohnen von Zeit zu Zeit in die eigene Geschichte zu blicken, da man dort mitunter Erhellendes finden könnte. In Zeiten der globalen Wirtschaftskrise sind die einen schnell mit falschen Analysen – der böse Markt war´s – die anderen falsch [...]<img alt="" border="0" src="http://stats.wordpress.com/b.gif?host=freiheitsweblog.wordpress.com&blog=3165905&post=264&subd=freiheitsweblog&ref=&feed=1" />]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div class='snap_preview'><br /><p>Dass Propheten im eigenen Land nichts wert sind, ist eine alte Weisheit. Dennoch würde es sich lohnen von Zeit zu Zeit in die eigene Geschichte zu blicken, da man dort mitunter Erhellendes finden könnte. In Zeiten der globalen Wirtschaftskrise sind die einen schnell mit falschen Analysen – der böse Markt war´s – die anderen falsch mit schnellen Lösungen – die Konjunkturprogramme werden´s richten. <span id="more-264"></span></p>
<p>Schade, dass man sich oft mit solchen Falschheiten zufrieden gibt, bietet die weltweit bekannte Österreichische Schule der Nationalökonomie doch eine schlüssige und von der Mainstreamökonomie nicht widerlegte Theorie, warum es zu den immer wieder auftretenden Schwankungen im Wirtschaftsleben kommt.</p>
<p>Einer der großen Vertreter dieser Schule und vielleicht wichtigste Ökonom aller Zeiten, Ludwig von Mises, erarbeitete als erster in seinem Werk „Theorie des Geldes und der Umlaufmittel“ im Jahr 1912 diese Konjunkturzyklus-Theorie. Ging man bis dahin, und heute wieder, davon aus, dass die Konjunkturzyklen eine Art unausweichliche naturwissenschaftliche Gesetzmäßigkeit darstellen, stellte von Mises die Sache richtig: der Ausgangspunkt eines jeden Zyklus´ stellt immer der Eingriff der Politik in den Markt dar. Genau gesagt, geht es um die willkürliche Senkung der Zinssätze durch die Notenbanken, die dadurch ein bestimmtes politisches Vorhaben unterstützen wollen, z.B. den Konsum ankurbeln. Durch diesen Eingriff kommt es zur Verfälschung der Aussagekraft der Preise, was eine Fehlallokation von Ressourcen zur Folge hat. Unternehmer werden durch falsche Anreize zu Investitionen motiviert, für die am freien Markt keinerlei Begründung gegeben ist.</p>
<p>Diese Zinssenkung ist die Initialzündung für eine Boomphase, wie wir sie schon oft erleben konnten – zuletzt beim Immobilien-Boom. Um den künstlichen Fortschritt am Laufen zu halten, muss die Politik dafür sorgen, dass durch Ausweitung der Geldmenge und weiteren Zinssenkungen den fehlgeleiteten Investoren nicht die Liquidität ausgeht.</p>
<p>Früher oder später muss diese nicht-werthaltige, künstliche Scheinwelt in sich zusammenbrechen, oder besser gesagt, wieder korrigiert werden. Wer das nicht zulässt, so wie wir das heute beobachten können, und Konkurse durch wieder neues Geld verhindern will, zögert den finalen Crash nur hinaus und macht ihn schlimmer. Zu verhindern ist er nicht.</p>
<p>Den einzigen Vorwurf, den man den Austrians machen kann, ist den Ideenreichtum unterschätzt zu haben, den die Politik und deren ökonomischen Erfüllungsgehilfen an den Tag legen, immer neue Methoden zu erfinden, um Schulden zu verstecken und die Menschen in Scheinsicherheit zu wiegen.</p>
<p>Inhaltlich sind die Lehren von Mises und Hayek von Anhängern des Interventionismus bis heute nicht widerlegt. Höchstens politisch abgelehnt. Aus Sicht der politischen Akteure ist diese Ablehnung nachvollziehbar, da sie der Politik einer der Existenzgrundlagen entzieht: Die Steuerung des Wirtschaftssystems und des menschlichen Handelns zur Erreichung bestimmter politischer Ziele.</p>
<p>Sich als Politiker damit abzufinden, dass man mit einem solchen Zugang immer wird scheitern müssen, ist eine Hürde, an der die meisten scheitern. Deshalb hängt man lieber falschen Propheten nach, die Scheinlösungen bieten und die Legitimation für politisches Handeln liefern. Auch wenn es am Ende immer schief geht.</p>
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		<title>Frischer Wind durch Junge Liberale?</title>
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		<pubDate>Fri, 13 Mar 2009 12:58:51 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Patrick Minar</dc:creator>
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		<category><![CDATA[österreichische Innenpolitik]]></category>

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		<description><![CDATA[Auf dieser Seite wird sehr oft, sehr kritisch gegenüber der Politik und seiner Vertreter Position bezogen. Insbesondere wurde im Zuge des letzten Nationalratswahlkampf das Liberale Forum und Heide Schmidt attackiert. Der Grund dafür war, dass es aus liberaler Sicht besonders ärgerlich ist, wenn jemand unter dem liberalen Deckmantel, anti-liberale Positionen vertritt und so der großen [...]<img alt="" border="0" src="http://stats.wordpress.com/b.gif?host=freiheitsweblog.wordpress.com&blog=3165905&post=261&subd=freiheitsweblog&ref=&feed=1" />]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div class='snap_preview'><br /><p>Auf dieser Seite wird sehr oft, sehr kritisch gegenüber der Politik und seiner Vertreter Position bezogen. Insbesondere wurde im Zuge des letzten Nationalratswahlkampf das Liberale Forum und Heide Schmidt attackiert. Der Grund dafür war, dass es aus liberaler Sicht besonders ärgerlich ist, wenn jemand unter dem liberalen Deckmantel, anti-liberale Positionen vertritt und so der großen Idee der Freiheit mehr schadet, als eine offen auftretende Linkspartei. Wenn es aus dem Kreis des Liberalen Forums aber positive Aspekte im Bezug auf einen tatsächlichen Liberalismus gibt, so soll das hier nicht verschwiegen werden. Im Gegenteil.<span id="more-261"></span><br />
Auf der Website der Jungen Liberalen gibt es unter der Rubrik „Grundsätze“ ein höchst erfreuliches  Video anzusehen (<a href="http://www.lsf.at/joomla/index.php?option=com_content&amp;task=view&amp;id=12&amp;Itemid=29">http://www.lsf.at/joomla/index.php?option=com_content&amp;task=view&amp;id=12&amp;Itemid=29</a>). Darin werden lupenrein liberale Positionen und Grundsätze eingenommen und vertreten. Eine solche Darstellung ist mir bisher im parteipolitisch organisierten Liberalismus in Österreich noch nicht untergekommen – geschweige denn bei anderen Parteien. Genaugenommen war in wesentlichen Teilen das Schmidt-LiF das genaue Gegenteil von den im Video dargestellten Werten und Grundsätzen.</p>
<p>Als politischer Beobachter weiß man natürlich sehr gut, dass Papier bzw. Video geduldig ist und es immer auf die konkrete Ausformung der Positionen ankommt. Aber zumindest haben sich die Jungen Liberalen damit eine Programmatik gegeben, an der man sie wird messen können. Dem Liberalismus in Österreich wäre es zu wünschen, dass jene die für diese Ausrichtung der Jungen Liberalen verantwortlich sind, in Zukunft eine Rolle in der österreichischen Politik spielen werden und nicht durch die üblichen persönlichkeitsdeformierenden Kräfte der Politik korrumpiert werden, wie das in anderen Fällen schon so oft zu beobachten war.</p>
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