ICH BIN SO FREI. Freiheit – Verantwortung – Eigentum – Politically Incorrect

Mai 3, 2008

Ohne Rauch geht’s auch. Ohne Zwang auch.

Ähnlich wie in der Debatte um das Ladenschlussgesetz wird über die aktuelle Freude zwischen den Koalitionsparteien wegen der Lösung der Antiraucherdiskussion wieder einmal auf das Wesentlichste vergessen: Das Eigentumsrecht.

Für die Frage, ob in einem Restaurant oder Cafehaus geraucht werden darf, ist es völlig irrelevant, ob der Wirt Umsatzeinbußen zu erwarten hat, oder nicht. Ebenso ist es ohne Bedeutung, wie schwerwiegend die Gesundheitsgefährdung durch Passivrauchen tatsächlich ist. Der einzig wirklich entscheidende Aspekt ist der, dass sich die Politik (wieder einmal) erdreistet, massiv ins Eigentumsrecht einzugreifen. Die grundsätzliche Frage, ob und wenn ja, in welchem Ausmaß ein solcher Eingriff überhaupt erlaubt ist, scheint leider auf Kosten einer freien Gesellschaft heute zu tage entschieden zu sein: Alles ist möglich, wenn es die Politik will. In jeder zur Diskussion stehenden Frage wird zu Ungunsten der Freiheit entschieden. Egal ob Sicherheit, Gesundheit, Klima oder Umverteilung – alles scheint wichtiger als der Schutz von Eigentum und somit die Sicherstellung einer freien Gesellschaft. 

Bei der Raucherdebatte wird das besonders deutlich. Für einen überzeugten Nichtraucher ist ein rauchfreies Lokal tatsächlich ein Segen, dennoch sollte es nicht möglich sein, dass der Gesetzgeber derart in die Entscheidungsfreiheit eines Eigentümers eingreift. Jeder einzelne Wirt macht mit seinem Lokal am Markt ein Angebot, das er ganz in seinem Ermessen formulieren können sollte. Denn er trägt nicht nur den möglichen Gewinn davon, sondern auch den möglichen Verlust. Aus diesem Grund wird er sein Angebot derart gestalten, dass es von den Konsumenten auch angenommen wird. Die einzige Handhabe der Konsumenten, Unzufriedenheit mit einem bestimmten Angebot am Markt zum Ausdruck zu bringen, sollte letztlich der Konsumverzicht sein. Sonst nichts.

Sowohl Gäste, als auch Angestellte besuchen oder arbeiten freiwillig im Raucher-Lokal. Niemand zwingt sie dazu. Deshalb sollte auch nicht versucht werden, sie vor sich selber zu schützen. In Wahrheit ist es ganz einfach: Wäre der Leidensdruck groß genug, würden Nichtraucher Rauchlokale einfach nicht besuchen bzw. würde es keine Arbeitskräfte für Raucherlokale geben. Damit würde eine Nachfrage geschaffen werden, auf die sehr schnell ein entsprechendes Angebot am Markt entstehen würde.

Weil es derzeit in den Augen der Antiraucherkoalition zu wenige Nichtraucherlokale gibt, wird gerne von „Marktversagen“ gesprochen. Der Markt stellt jedoch nicht alles bereit, sondern nur jene Dinge, die auch in einer entsprechenden Menge nachgefragt werden. Wenn es jemanden geben sollte, der gerne ein gelb-rosa-kariertes Auto kaufen möchte, kann man auch nicht von Marktversagen sprechen, wenn die Autoindustrie dieses Modell nicht anbietet.

Das Problem mit der scheibchenweisen Zerstörung von Freiheit ist nie der konkrete Anlassfall. Durch den Beschluss eines Rauchverbotes in Lokalen wird Österreich nicht von heute auf morgen von einem freien zu einem unfreien Land. Die große Summe von Einzelentscheidungen zu Ungunsten der Freiheit machen jedoch diesen Unterschied sehr wohl aus. Darüber hinaus stumpfen kleine Einschränkungen der persönlichen Freiheit ab. Man gewöhnt sich daran und schwächt somit das gesellschaftliche Immunsystem gegenüber hoheitlichen Eingriffen in die Privatsphäre. Vom Rauchverbot beim Wirten ums Eck, hin zu einem Rauchverbot in privaten Wohnungen wenn Gäste geladen sind, sind es nur kleine Schritte. Das erste erscheint vielen von uns heute gerechtfertigt, das zweite noch vielen utopisch. In zehn Jahren werden wir auch darüber diskutieren. Deshalb gehören auch kleine Freiheitsberaubungen, auch wenn sie uns kurzfristig angenehm erscheinen, energisch kritisiert und bekämpft.

4 Kommentare »

  1. Tja, vielleicht werden ja mal Tabak und Alkohol als illegale Drogen erklärt und genauso wie bei anderen Drogen der Handel und Konsum verboten. Dann fällt nämlich plötzlich die Freiheitsdiskussion flach. Oder wird auf dieser Seite für die Freigabe härterer Drogen plädiert im Namen der Freiheit mündiger Bürger?
    Nicht, dass ich gegen das Verbot von harten Drogen wäre. Das steht für mich außer Frage. Ich möchte auch nicht den Eindruck erwecken, dass ich ein militanter Nichtraucher und Abstinenzler wäre. Mir geht nur diese Art Realitätsverweigerung mit dem Argument „Freiheit“ auf die Nerven. Denn man kann unseren gesamten Rechtsstaat damit wegargumentieren. Realität ist, dass meine Freiheit nur soweit geht, wo die des anderen aufhört, und dass manche Menschen nicht rauchen wollen und andere schon (obwohl es schädlich ist), und dass sich Nichtraucher von Qualm belästigt fühlen können aber Raucher von Frischluft nicht. Sich auf die Mündigkeit und Vernunft der Bürger verlassen zu können, geht in großen Gesellschaften einfach nicht, weil sonst bräuchten wir ohnehin keine Gesetze. Deshalb finde das Gesetz so wie es ist ganz in Ordnung.
    P.S.: Da das Gesetz für alle Wirte gilt, werden sich die Umsatzeinbußen wohl in Grenzen halten.

    Kommentar von Otto — Mai 5, 2008 @ 3:07 pm | Antworten

  2. ad Otto) ich kann es nur nochmal wiederholen: es wird niemand gezwungen in ein lokal zu gehen in dem geraucht wird. daher kann es auch kein „recht“ eines gastes auf ein rauchfreies lokal geben. anders verhält sich die sache in räumen, die man aufsuchen muss, wie z.b. ämter. dort ist es legitim zu fordern, dass man von rauch nicht belästigt wird.

    Kommentar von Patrick Minar — Mai 5, 2008 @ 4:51 pm | Antworten

  3. Trotzdem find‘ ich das Gesetz gut, denn: Wie schaut denn die Realität aus?
    Die meisten Leute (einschließlich mir) werden einfach weiterrauchen, wenns keinen stört (was ich übrigens schon vorher so gehalten habe), die Wirte drücken ein Auge zu und die Polizei kümmert das sowieso nicht.
    Nur wenn jetzt jemand so dreist ist und sich eine dicke Zigarre anzündet während am Nebentisch jemand versucht zB sein Mittagessen zu geniessen (was eine Unart ist, aber bis dato erlaubt war) dann kann man ihn nun dezent darauf hinweisen, dass dort Rauchverbot herrscht. Vorher musste man sich die Einnebelung gefallen lassen oder sich einen anderen Tisch suchen wenn einer frei war.
    So, und jetzt hat ein Gast das Recht auf rauchfreies Lokal. Und so mancher wird sich nun wohl gefallen lassen müssen, dass er ja nicht gezwungen wird in ein Lokal zu gehen in dem nicht geraucht wird

    Kommentar von Otto — Mai 5, 2008 @ 10:31 pm | Antworten

  4. Eingriffe ins Eigentumsrecht sollten danach bewertet werden, wie weit sie die Freiheit anderer zu erhalten bzw. auf das notwendige Maß auszuweiten helfen. Etwas flapsig formuliert: Jeder darf seine Ellbogen bewegen, solange er keinen anderen anrempelt. Diesem schönen Grundsatz hat sich auch das Eigentumsrecht zu fügen, und daher mutet das vehemente Rekurrieren darauf ein wenig seltsam an. Selbstverständlich ist es nicht irrelevant was ich mit, oder auf meinem Eigentum tue und lasse (Es ist für die Bewertung eines Delikts, z.B. mutmaßlicher Körperverletzung, irrelevant ob ich in meinem Haus, oder in aller Öffentlichkeit gehandelt habe, die Tätlichkeit bleibt Tätlichkeit, der Mord, Mord (um es drastisch zu formulieren [das hat jetzt keinen Bezug zum Rauchen, nur im nicht missverstanden zu werden]). Eine Entscheidung zu Ungunsten der Freiheit, lässt sich zumindest immer dann rechtfertigen, wenn ein Freiheitsmissbrauch vorliegt. Kurzum: Freiheit (und Eigentum) müssen – im Sinne von Handlungen – verantwortet werden (ich lese das auch in der Kopfzeile dieses Blogs).

    Den eigentlichen Skandal sehe ich in dieser, leider nicht wörtlich zitierten, Aussage unserer Gesundheitsministerin: „Gesundheitsministerin Andrea Kdolsky (ÖVP) meinte, das Gesetz sei ein weiterer Aspekt, um die Menschen vom Rauchen wegzubekommen.“.

    Zum Rauchverbot in Lokalen: Mir selbst wäre es am liebsten, wenn man in der ganzen Sache ohne Zwang auskäme (man könnte es auch mal mit Förderung versuchen), und einen organisatorischen Spielraum ließe (Ähnlich dieser Position).

    Die Gesundheit der Angestellten spielt sehr wohl eine Rolle, und es gibt gute Gründe für Sicherheitsbestimmungen und Vorschriften am Arbeitsplatz (Warum sollte das für die chemische Industrie gelten, aber für die Gastronomie nicht, vor allem wenn man bedenkt, dass es (Zahlen für Deutschland) 3000 Totedesfälle jährlich gibt, die auf Passivrauchen zurückgeführt werden können (Quelle)?

    Man bedenke auch, dass der Konsument und der Angestellte immer eine Güterabwägung trifft, und Unbill in Kauf nimmt bzw. nehmen muss. Wenn man hilft seinen Freiheitsrahmen zu erweitern, ist das positiv zu sehen. Über die Methode kann man streiten. Im Zweifelsfall – das gilt nur für Lokale – ist eine Vorschrift für rauchfreie Zonen – wo das durchführbar – das letzte Mittel.

    Kommentar von metepsilonema — Juli 29, 2008 @ 10:38 pm | Antworten


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