ICH BIN SO FREI. Freiheit – Verantwortung – Eigentum – Politically Incorrect

November 22, 2008

Wehret den Anfängen

Die Bastille wurde gestürmt, weil sie als Symbol einer gesetzlosen Macht angesehen wurde. Die liberalen Bewegungen des neunzehnten Jahrhunderts strebten den Rechts- und Verfassungsstaat an. Auch die Mächtigen sollten sich an die Gesetze halten, um Willkür zu verhindern. Freie Menschen in einem freien Land glaubten nicht an die Benevolenz der Regierenden und Beamten. Da auch Ihnen nichts Menschliches fremd ist, bedurfte es der Herrschaft des Rechts. Im Wissen, dass auch die Organe des Staates nicht per se Gutes tun, wurden auch ihre Taten der richterlichen Nachprüfung unterworfen. Dazu gehört auch, dass der Staat verpflichtet wurde, seinen Bürgern jenen Schaden zu ersetzen, die seine Organe in Vollziehung der Gesetze zu verantworten haben. Gesetze sind nicht nur einzuhalten. Verstöße berechtigen die Betroffenen zu Schadenersatz. Diese spezielle Art des Schadenersatzes nennt man Amtshaftung. Dem österreichischen Gesetzgeber war diese Haftung so wichtig, dass er sie in Artikel 23 B-VG in den Verfassungsrang hob. „Wem immer“ durch ein Staatsorgan ein Schaden zugefügt werde, hat demnach einen Ersatzanspruch.

Diese Verfassungsbestimmung ignorierend hat der einfache österreichische Gesetzgeber im Rahmen des Bankenpaketes die Haftung der Finanzmarktaufsicht gegenüber Anlegern ausgeschlossen. In einer schwer verständlichen Formulierung haben sich nach langem Ringen und in einer kaum bemerkbaren Bestimmung jene durchgesetzt, die die Amtshaftung als Hemmschuh für effizientes Verwaltungshandeln ansehen. Sie glauben offensichtlich, nur dann festen Boden unter den Füssen zu haben, wenn sie frei von den Fesseln des Rechtstaates agieren können.

Seit die Republik im Zuge der AMIS-Pleite erstmals zum Schadenersatz wegen des Fehlverhaltens der Finanzmarktaufsicht verurteilt wurde, habe die Vorsicht, also die Ängstlichkeit, unter den Mitarbeitern dieser Behörde so zugenommen, dass an ein effizientes Arbeiten nicht mehr zu denken war. Dort glaubt man offensichtlich, nur dann festen Boden unter den Füssen zu haben, wenn man frei von den Beschränkungen des Rechtstaates agieren kann.

Das ist der Unterschied: Richtet ein privates Unternehmen einen Schaden wird, wird es geklagt. Richtet eine Regierungsbehörde einen Schaden an, wird das Schadenersatzrecht geändert.

Die Mitarbeiter von den Fesseln des Gesetzes zu befreien liegt die platonisch-idealisierte Vorstellung des guten Staates zugrunde. Als wäre nicht jeder Mensch, auch der Beamte, zum Gegenteil fähig.

In gewisser Weise haben die Befürworter einer unbeschränkten Staatsmacht Recht: Je weniger Regeln für sie existieren, desto mehr Macht können sie ausüben. Je konzentrierter die Macht, desto wirksamer. Platons Epigonen träumen von der wohlmeinenden Despotie.

Die Abschaffung der Amtshaftung in einem Teilbereich ist der erste Schritt in eine falsche Richtung. Was für den Mitarbeiter der Finanzmarktaufsicht gilt, könnte auch für den Polizisten auf der Straße gelten: Ohne Gesetze lässt es sich wesentlicher unbefangener arbeiten. Wer Willkür und Polizeistaat als Mittel auf dem Weg zu einer besseren Gesellschaft befürwortet, möge die Haftung der Staatsorgane gänzlich abschaffen.

Vor mehr als 200 Jahren hat Wilhelm von Humboldt den faszinierenden Aufsatz „Ideen zu einem Versuch, die Grenzen der Wirksamkeit des Staates zu bestimmen“, geschrieben. Allein der Titel sollte darüber nachdenken lassen, ob mit den Mitteln des Staates, also der Macht, denn wirklich alles machbar ist oder ob auch der Staat – gerade jener des 3. Jahrtausend – sich in Demut vor den tatsächlichen Verhältnissen der modernen Welt ergehen sollte. Teil dieser Demut könnte auch die Einsicht sein, das die Verantwortlichkeit des eigenen Tuns auch die Sorgfalt eines Beamten zu heben imstande ist. Wenn Freiheit und Verantwortung zusammengehören, weil Freiheit eben nicht Anarchie ist, hat auch die Amtshaftung eine heilsame Funktion in einer offenen Gesellschaft. Deren Feinde, so schon Popper, sind – offensichtlich – zahlreich.

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