ICH BIN SO FREI. Freiheit – Verantwortung – Eigentum – Politically Incorrect

März 25, 2008

Die andere Brisanz der Kellerakten

Filed under: österreichische Innenpolitik,linke Irrungen — Georg Vetter @ 10:50 am

Nun ist es also offiziell: Die BAWAG hat in den 70er und 80er Jahren ÖGB und SPÖ kräftig gesponsert. Die Öffentlichkeit fühlt sich bestätigt und die Staatsanwaltschaft prüft. Herauskommen wird nichts, da ein allfälliges strafrechtlich relevantes Verhalten verjährt sein wird. So weit, so gut. Die Angelegenheit hat aber auch eine höchst brisante zivilrechtliche Seite.

Die BAWAG wurde und wird in der Rechtsform einer Aktiengesellschaft geführt. Eine Aktiengesellschaft wird über Einlagen der Aktionäre erricht, da sie Kapital braucht, um sich am Markt zu bewähren. Das Aktienrecht kennt daher besondere Vorschriften, um eine Verschleuderung des Kapitals zu verhindern. Da der Gesetzgeber aus langjähriger Erfahrung die Begehrlichkeiten von Großaktionären kennt, verpönt das Aktienrecht die Bereicherung der Gesellschafter außerhalb von Gewinnverteilungsbeschlüssen. Um die Gläubiger der Aktiengesellschaft zu schützen, hat das Gesetz die Einlagenrückgewähr verboten. Wenn nun die BAWAG, wie von Vater Flöttl ausführlich beschrieben, ÖGB und SPÖ großzügig finanziert hat, riecht es förmlich nach verbotener Einlagenrückgewähr.

Nun beginnt es richtig spannend zu werden, denn der BAWAG steht in diesem Fall ein Rückforderungsanspruch zu, der erst in 40 Jahren verjährt (so Jabornegg in einem großen österreichischen Aktienrechtskommentar). Damit ist der derzeitige Vorstand und unter David Roberts und seinen 7 Kollegen gefordert. Der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns entsprechend sollten sie sich überlegen, die seit 1968 erfolgten Zahlungen zurückzufordern.

Mag sein, dass die BAWAG aufgrund der derzeitigen Eigentumsverhältnisse nicht gewillt ist, ein solch heißes Eisen anzufassen. Will die Bank allerdings an die Börse gehen, wird dem Vorstand gar nichts anderes übrig bleiben, als die Ansprüche aus der politischen Finanzierung der letzten 40 Jahren aufzuarbeiten. Andernfalls ist davon auszugehen, dass der Vorstand der BAWAG auf jeder Hauptversammlung von seinen Publikumsaktionären an seine Pflichten öffentlichkeitswirksam erinnert wird.

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